Reisehinweise für Syrien

Gültig am:

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Publiziert am: 03.01.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit geringfügigen Anpassungen ergänzt worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig: Von Reisen nach Syrien und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Syrien und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Schweiz hat wenig Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Seit 2011 herrscht in Syrien ein bewaffneter Konflikt. Die syrische Regierung und ihre Verbündeten kontrollieren – mit gewissen Ausnahmen – die südlichen zwei Drittel des Landes. Die Kontrolle über das restliche Staatsgebiet verteilt sich auf verschiedene staatliche und nichtstaatliche Akteure. Dazu zählen auch extremistische Gruppierungen. Der «Islamische Staat» kontrolliert in Syrien keine Gebiete mehr, bleibt aber aus dem Untergrund aktiv.

Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien. Der Norden und Süden des Landes sind besonders schwer davon betroffen. Luftangriffe richten sich unter anderem gegen Ziele in und um Damaskus und Aleppo, einschliesslich der Flughäfen. Grosse Gebiete des Landes sind vermint.

Anschläge richten sich hauptsächlich gegen militärische Ziele, fordern aber auch immer wieder zivile Opfer. Zum Beispiel sind am 17. Februar 2023 über 50 Personen bei einem Überfall im Nordosten der Provinz Homs erschossen worden. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet (insbesondere Gaza) haben auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Syrien; es ist eine deutliche Zunahme von Anschlägen zu verzeichnen.

Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Am 6. und 7. Februar 2023 haben Erdbeben im Nordwesten des Landes tausende Todesopfer und Verletzte gefordert und massive Schäden angerichtet.

Wer illegal nach Syrien einreist, muss mit Haftstrafen von bis zehn Jahren und / oder hohen Geldbussen rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Libanon
Helpline EDA

 

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 03.01.2024

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