Verhaltenskodex verpflichtet private Sicherheitsfirmen zur Achtung der Menschenrechte
Vor 10 Jahren wurde der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen (ICoC) ins Leben gerufen. Er verpflichtet private Sicherheitsdienstleister, in ihren Aktivitäten die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten und deren Verletzung zu verhindern. Die Schweiz war massgebend an der Entstehung des Verhaltenskodex beteiligt und leitet dessen Aufsichtsrat. Als neutraler Akteur fördert sie den Dialog zwischen privaten Sicherheitsfirmen, Staaten und NGOs.
Der Internationale Verhaltenskodex verpflichtet private Sicherheitsdienstleister, in ihren Aktivitäten die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten. © Keystone
Am 16. September 2007 verübten Angestellte eines privaten Sicherheitsunternehmens am Nisour-Platz in Bagdad ein Massaker. Bei der Begleitung eines Militärkonvois feuerten sie panzerbrechende Munition auf unbeteiligte Fahrzeuge ab. Innerhalb weniger Sekunden kamen dabei 17 irakische Zivilisten im Kugelhagel ums Leben.
Diese und andere Vorfälle, verübt durch private militärische Auftragnehmer während der Konflikte in Afghanistan und Irak, führten zu heftigen Reaktionen. Der Ruf nach einer internationalen Regulierung des privaten Sicherheitssektors wurde laut, denn dieser operiert selbstredend oft in rechtlichen Grauzonen während gewaltsamen Konflikten oder in fragilen Kontexten. Als Antwort darauf lancierte die Schweiz gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz IKRK eine diplomatische Initiative, das sogenannte «Montreux-Dokument». Das Montreux Dokument bekräftigt die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten über die Aktivitäten von privaten Militär – und Sicherheitsfirmen, die in Konfliktgebieten tätig sind. Das Montreux-Dokument ist Ausdruck des Konsenses, dass das Völkerrecht auch für private Militär- und Sicherheitsunternehmen gilt und dass diese nicht in einem rechtlichen Vakuum operieren.
Die Geburt des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen
Aus dem Montreux Dokument entstand der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen (International Code of Conduct ICoC). Dieser ist das erste internationale Dokument, welches in 70 Artikeln die rechtlichen Verpflichtungen und guten Praktiken für das Personal von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen zusammenfasst. Die im Kodex enthaltenen Verhaltensvorschriften konkretisieren deren Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte, insbesondere in den Bereichen Gewaltanwendung, Inhaftierung, Folterverbot, sexuellem Missbrauch, Menschenhandel, Zwangsarbeit und dem Diskriminierungsverbot. Der Kodex sieht etwa vor, dass Gewalt ausschliesslich zum Selbstschutz der privaten Sicherheitsfirmen eingesetzt werden darf, beispielsweise, wenn Kundgebungen eskalieren und Aggressionen gegenüber den Sicherheitskräften oder Unbeteiligten ausgeübt werden und de-eskalierende Massnahmen erfolglos waren. Ebenfalls können private Sicherheitsfirmen Gewalt in angemessener Weise anwenden, wenn etwa auf einem zu schützenden Objekt Einbrüche, Diebstähle oder Sachbeschädigungen stattfinden. Darüber hinaus enthält der Verhaltenskodex eine Reihe von Vorschriften bezüglich der Geschäftspolitik der beteiligten Firmen im Bereich der Personalrekrutierung, der Arbeitsbedingungen oder des Umgangs mit Waffen.
Seit der Einführung des ICoC haben sich rund 100 private Militär- oder Sicherheitsunternehmen verpflichtet, den Kodex einzuhalten. Diese Unternehmen arbeiten in verschiedenen Bereichen. Sie schützen diplomatische Missionen, NGOs bei ihrer humanitären Arbeit, helfen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und bieten unzähligen Unternehmen Sicherheitsdienste bei ihrer täglichen Arbeit an.
Kontrollmechanismus mit Sitz in Genf
Nach der Einführung des Verhaltenskodex arbeiteten Unternehmen, Regierungen und NGOs gemeinsam auf die Einrichtung eines unabhängigen Führungs- und Kontrollmechanismus hin, der im ICoC vorgesehen ist. Dieser Mechanismus, die Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (International Code of Conduct Association ICoCA), wurde 2013 ins Leben gerufen – eine Vereinigung nach Schweizer Recht mit Sitz in Genf. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus vier privaten Sicherheitsfirmen, vier NGOs und vier Staaten, die sich vier Mal pro Jahr treffen – darunter die Schweiz, vertreten durch die Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA (AMS). Als neutraler Staat nimmt die Schweiz in den Diskussionen eine zentrale Stellung ein. Sie setzt sich dabei für die Anliegen ein, die im Einklang mit ihren Grundwerten stehen.
Bei diesen Treffen entwickelt die Vereinigung Verfahren für die ICoCA-Zertifizierung, die Kontrolle der privaten Sicherheitsunternehmen, die Beurteilung von Leistungen und die Bearbeitung von Verstössen gegen den Verhaltenskodex. Mittlerweile ist das ICoCA-Zertifikat über die Einhaltung des Kodex unter privaten Sicherheitsfirmen gefragt, denn immer mehr Auftraggeber aus dem öffentlichen und privaten Sektor verlangen von ihren Sicherheitsdienstleistern eine Mitgliedschaft bei der ICoCA. Dadurch leistet die Vereinigung einen wichtigen Beitrag für die Einhaltung der Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in konfliktgeprägten Regionen oder fragilen Kontexten.
10 Jahre ICoC: Blick in die Vergangenheit und die Zukunft
2020 feiert der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen sein 10-jähriges Bestehen. Im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung, die am 30. November beginnt, treffen sich rund 160 Vertreterinnen und Vertreter von privaten Sicherheitsfirmen, NGOs und Regierungen, um eine Zehnjahresbilanz zu ziehen und in die Zukunft zu blicken. In ihrer Eröffnungsansprache begrüsst EDA-Staatssekretärin a.i. Krystyna Marty-Lang insbesondere das Umdenken vieler Auftraggeber in Bezug auf das ICoCA-Zertifikat. «Diese positive Entwicklung ist das Ergebnis eines strategischen Wandels in vielen Institutionen, die auf die Dienste von Sicherheitsunternehmen angewiesen sind. Wie die Schweiz betrachten viele Auftraggeber heute die ICoCA-Zertifizierung als Voraussetzung, um Mandate zu erhalten.»
100 Mitglieder sind laut Krystyna Marty-Lang bereits eine beträchtliche Zahl, doch es gebe noch Potenzial nach oben. «Wir alle sollten weiterhin von privaten Sicherheitsfirmen verlangen, dass sie Mitglieder der ICoCA sind, und unsere Partner dazu ermutigen, das Gleiche zu tun» betont die Staatssekretärin.
Die Generalversammlung bietet den Teilnehmenden in den kommenden Tagen eine Plattform, um die Herausforderungen der Zukunft zu diskutieren. Im Fokus stehen dabei der Umgang mit neuen Technologien – wie beispielsweise die Frage nach dem Schutz der Privatsphäre von Personen beim Einsatz von Drohnen durch private Sicherheitsdienstleister. Aber auch das Abfedern der finanziellen Folgen für die Branche privater Sicherheitsdienstleister wegen COVID-19 wird diskutiert werden.
Sensibilisierung, faire Waffenkäufe und geprüftes Personal
Die Schweiz unterstützt ICoCA seit ihrer Gründung 2013 und sitzt dem Aufsichtsrat vor. Das Engagement der Vereinigung zeigt auf verschiedenen Ebenen Wirkung. Neben ihrer Kernkompetenz, der Kontrolle über das Einhalten des Verhaltenskodex, ist sie auch vor Ort aktiv. Bei Feldmissionen im Rahmen der Konflikte im Irak, im Südsudan oder in Nigeria trafen sich ICoCA-Vertreter mit NGOs und privaten Sicherheitsfirmen, um diese bezüglich des ICoC zu sensibilisieren und die Menschrechtslage zu überwachen. Der Verhaltenskodex schreibt beispielsweise vor, dass private Sicherheitsunternehmen beim Kauf und Verkauf von Waffen sicherstellen, dass Waffen nicht aus einem kriminellen Milieu stammen oder in kriminelle Kreise weiterverkauft werden. Zudem verpflichtet der ICoC die Unternehmen, dass sie bei der Rekrutierung von neuem Personal ein Assessment durchführen. Sie verfolgen dabei die Herkunft der Bewerber und prüfen, ob diese nicht aus kriminellen Strukturen stammen, in Kriegsverbrechen verwickelt waren oder keine Verletzung der Menschenrechte begangen haben.
Neben der finanziellen Unterstützung der ICoCA arbeitet die Schweiz mit dem Genfer Zentrum für die Reform des Sicherheitssektors (DCAF) zusammen, um die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Überwachung von privaten Sicherheitsfirmen zu stärken. Seminare mit Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden zum Beispiel in Nigeria, Peru und der Demokratischen Republik Kongo organisiert. Die Teilnehmenden werden dabei unter anderem im angemessenen Einsatz von Gewalt in Konfliktsituationen geschult.
Die Umsetzung internationaler Verpflichtungen beginnt auf nationaler Ebene
Die Schweiz ist auch auf nationaler Ebene aktiv. Sie verabschiedete 2015 ein Gesetz, das verlangt, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen, der ICoCA beitreten. Heute haben zwei Firmen ihren Sitz in der Schweiz und sind entsprechend Mitglied der ICoCA. Das Gesetz verbietet den Firmen zudem die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten in Konflikten im Ausland. Auch dürfen sie keine Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen stehen. Dies ist ein Beispiel für die Verschränkung von Innen- und Aussenpolitik und zeigt, dass der Schutz der Menschenrechte mit der Umsetzung internationaler Verpflichtungen auf nationaler Ebene beginnt.
Im Interview erläutert Botschafter Simon Geissbühler, Leiter der Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA (AMS), die Rolle der Schweiz als Vorsitzende der ICoCA.
Die Schweiz hat zur Gründung der ICoCA beigetragen. Welchen Mehrwert bringt sie der Vereinigung?
Die Schweiz ist als neutrale und legitime Akteurin zur Förderung der Anwendung des Völkerrechts international anerkannt. Sie hat kein spezifisches Interesse am privaten Sicherheitssektor und kann daher glaubwürdig auftreten. Als Vorsitzende des Aufsichtsrates der ICoCA ist die Schweiz in einer guten Position, um den Dialog zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Privatunternehmen und Staaten zu fördern. Es ist ihr immer wieder gelungen, Kompromisse zu finden und Diskussionen zwischen den Mitgliedern zu moderieren.
Ziehen wir Bilanz nach zehn Jahren: Mit welchen Herausforderungen wurde ICoCA konfrontiert und auf welche Themen wird sich die Vereinigung in den nächsten zehn Jahren konzentrieren?
Die grösste Herausforderung bestand darin, einen Führungs- und Überwachungsmechanismus für den Verhaltenskodex unter Einbeziehung aller Akteure zu schaffen. Dies ist nun geschehen. 100 private Sicherheitsunternehmen sind der ICoCA beigetreten, davon sind 30 bereits ICoCA-zertifiziert, die restlichen 70 befinden sich im Zertifizierungsprozess. Diese Zahl ist in den letzten Jahren gestiegen, aber natürlich ist es wichtig, dass noch mehr Unternehmen ICoCA-Mitglied werden.
Wir müssen mit den Kunden von privaten Sicherheitsfirmen, wie beispielsweise Rohstoffhändlern, zusammenarbeiten und sicherstellen, dass sie den Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen in ihre Rekrutierungsprozesse einbeziehen. COVID-19 betrifft auch die Branche der privaten Sicherheitsdienstleister und hat mehrere Unternehmen unter hohen finanziellen Druck gesetzt. Die Auswirkungen auf die Branche der privaten Sicherheitsfirmen und die Folgen für die Menschrechtslage werden in den nächsten Monaten abzuschätzen sein.
Hinter jeder Aktion des EDA steht eine Reflexion. Wie ist die Unterstützung der ICoCA in die Schweizer Aussenpolitik eingebettet?
Das Engagement für Frieden und Sicherheit ist ein Schwerpunkt der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 der Schweiz. Die Unterstützung für die ICoCA steht im Einklang mit dem Engagement für den universellen Schutz der Menschenrechte, der auch in der Bundesverfassung verankert ist.
Unsere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und verantwortungsbewussten Akteuren aus der Industrie im Rahmen der ICoCA ist ein konkretes Beispiel dafür.
Links
- Medienmitteilung: Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen feiert sein 10-jähriges Bestehen
- Vereinigung des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister, ICoCA (en)
- Private Sicherheitsunternehmen, EDA
- Frieden und Menschenrechte, EDA
- Humanitäres Völkerrecht, EDA