Zwei Mitarbeitende in Schutzkleidung bei der Arbeit im Biosicherheitslabor Spiez.
Das Labor Spiez beschäftigt sich auf wissenschaftlich-technischer Ebene mit den Gefahren, die von biologischen, chemischen oder radiologischen Waffen (ABC-Waffen) ausgehen: ein wertvoller Beitrag zur Umsetzung von Rüstungskontrollabkommen. © VBS

Das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) untersagt Erwerb, Entwicklung, Herstellung und Besitz von biologischen und Toxin Waffen sowie von Ausrüstung und Einsatzmitteln, welche für die Verwendung solcher Waffen bestimmt sind. Es wurde von der Schweiz 1976 ratifiziert.

Fehlende Verifikationsmassnahmen bilden ein grosses Defizit

Das BWÜ hat sich, wie das Chemiewaffenübereinkommen, aus dem Genfer Protokoll von 1925 entwickelt, welches die Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln in Kriegen verbietet. Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen verfügt das BWÜ weder über eine für den Vollzug zuständige Organisation noch über ein rechtlich verbindliches Verifikationssystem zwecks Überwachung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen.

Die grundlegenden Herausforderungen der BWÜ liegen im rasanten Fortschritt der biowissenschaftlichen Technologien und dem sogenannten Dual-Use-Charakter der Biowissenschaften. Letzterer birgt das Risiko, dass dieselben Verfahren, Technologien und Materialien, welche zu friedlichen, nutzbringenden Zwecken entwickelt und eingesetzt werden, auch zur Entwicklung und Herstellung biologischer Waffen missbraucht werden könnten. Angesichts dieser Risiken sowie der diffusen Bedrohung durch biologische Kampfstoffe und nichtstaatliche Akteure stellt das Fehlen wirksamer Verifikationsmassnahmen ein anhaltendes Defizit dar und schafft Unsicherheit und Misstrauen.

Mehr Transparenz und Vertrauen schaffen

Die Schweiz setzt sich für die Stärkung der existierenden vertrauensbildenden Massnahmen im Rahmen des BWÜ ein. Diese stellen – angesichts des fehlenden Verifikationssystems – ein gewisses Mass an Transparenz und Vertrauen her.

Die Schweiz beteiligt sich auch an freiwilligen Initiativen, um die Implementierung der Konvention in teilnehmenden Vertragsstaaten zu begutachten. Dies beinhaltet beispielsweise gegenseitigen Expertenaustausch, die Überprüfung der relevanten nationalen Gesetzgebung sowie Transparenzbesuche in Laboratorien, wobei die Schweiz für die Vertragsstaaten bereits mehrmals Expertenbesuche im Labor Spiez organisierte.

Fokus auf Fortschritten im wissenschaftlich-technologischen Bereich

Ebenso arbeitet die Schweiz darauf hin, im Rahmen des BWÜ Arbeitsgruppen zu etablieren, die sich fokussiert mit bestimmten Themen befassen. Insbesondere engagiert sie sich für die Etablierung eines Expertengremiums, welches sich systematisch mit den wissenschaftlich-technologischen Fortschritten in der Biotechnologie und deren Folgen für das Übereinkommen auseinandersetzt («Science & Technology Review»).

In diesem Zusammenhang organisiert die Schweiz seit 2014 die Konferenzreihe «Spiez Convergence» zum Thema der zunehmenden Konvergenz der chemischen und biologischen Wissenschaften sowie deren Folgen für die Biowaffen- und Chemiewaffenkonventionen.

Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines vermuteten Einsatzes biologischer Waffen

Der Mechanismus des UNO-Generalsekretärs wurde Ende der 1980er Jahre etabliert und dient als Instrument für Untersuchungen mutmasslicher Einsätze von chemischen und biologischen Waffen. Auf Ersuchen eines UNO-Mitgliedstaates ist der Generalsekretär befugt, eine Untersuchung einzuleiten. Die von den Mitgliedstaaten für solche Missionen gemeldeten Experten und Laboratorien sowie die Richtlinien für die Durchführung von Untersuchungen bilden dabei die Grundlage des Verfahrens.

Im Gegensatz zum Chemiewaffenbereich, wo die UNO zur Umsetzung des Mechanismus eng mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zusammenarbeiten kann, ist sie im Biowaffenbereich mangels einer entsprechenden Organisation auf die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten angewiesen. Die entsprechende informelle «Freundesgruppe», in der die Beiträge von Staaten koordiniert werden, wird derzeit von der Schweiz geleitet. Schweizer Experten sowie das Labor Spiez werden von der UNO in einem Verzeichnis verfügbarer Ressourcen aufgeführt, welche im Falle einer Untersuchung beigezogen werden könnten. Dazu nehmen sie regelmässig an Übungen und Expertentreffen teil.

Darüber hinaus organisiert die Schweiz seit 2015 jährlich stattfindende Expertenworkshops. Diese haben zum Ziel, dass die von den UNO-Staaten gemeldeten Laboratorien zur Untersuchung von vermuteten Biowaffeneinsätzen die erforderlichen Qualitätsansprüche und Standards erfüllen. Deren Einhaltung ist unentbehrlich für die politische und wissenschaftliche Akzeptanz allfälliger Untersuchungsergebnisse.

Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines vermuteten Einsatzes chemischer und biologischer Waffen, UNO (en)

Letzte Aktualisierung 14.10.2024

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