Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.
Es werden nur vollständige, vor der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben eine Absage zur Folge.
Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die bestellten Dokumente (sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome) müssen bis spätestens am 15. August über das Stellenportal eingereicht werden. Zu spät oder nicht vollständig eingereichte Bewerbungsdossiers werden automatisch abgelehnt.
Die Zulassungswettbewerbe (Concours) der Eintrittsverfahren für die Profile I dürfen je einmal wiederholt werden, sofern die Teilnahmebedingungen (z. B. Alterslimite) weiterhin erfüllt sind. Als Versuch gilt die Zulassung zu den Tests der Vorselektion, nicht aber das Einreichen der Bewerbung. Kandidierende dürfen sich pro Jahr nur auf einen der Zulassungswettbewerbe (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen) bewerben.
Die Kandidierenden der diplomatischen Volées (Profile I) erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag inkl. Salär und Sozialleistungen gemäss den Anstellungsbedingungen des Bundes. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Profile II der Karriere «Diplomatie» erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von bis zu 6 Monaten.