Verurteilung der Doppelbürgerin in Belarus
Das Gericht verurteilte Natallia Hersche zu zweieinhalb Jahren Haft.
Schweizerische Botschaft in Belarus. © EDA
Das EDA bestätigt, dass heute für die in Minsk inhaftierte schweizerisch/belarussische Bürgerin Natallia Hersche ein Gerichtstermin stattgefunden hat. Der schweizerische Botschafter in Minsk nahm als Beobachter am Prozess teil. Er unterstrich damit die Bedeutung, die der Gerichtsfall für das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat. Das Gericht verurteilte Frau Hersche zu zweieinhalb Jahren Haft. Das EDA wird nun, zusammen mit dem Anwalt von Frau Hersche , die nächsten Schritte evaluieren. Frau Hersche wird weiterhin im Rahmen des konsularischen Schutzes betreut. Aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen können keine weiteren Angaben gemacht werden.