Gemeinsame Grundsätze für eine geregelte Migration
Der Bundesrat verabschiedet seine Botschaft zum UNO-Migrationspakt und schafft die Grundlage für das Parlament, sich vertieft mit dem Handlungsrahmen der UNO-Mitgliedstaaten zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration zu befassen. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die 2018 definierten Ziele mit den Schwerpunkten der Schweizer Migrationspolitik übereinstimmen.
Der UNO-Migrationspakt umfasst alle Formen der Migration. Nicht darunter fallen derweil Flüchtlinge, die unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen. © Keystone
Rund 250 Millionen Menschen leben als Migrantinnen und Migranten in einem Drittstaat. Kein Land kann die Herausforderungen im Zusammenhang mit der internationalen Migration alleine bewältigen – es braucht internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Grundsätze. Solche hat die UNO-Generalversammlung im Dezember 2018 mit dem UNO-Migrationspakt verabschiedet. Ziel war es, einen praktisch anwendbaren Handlungsrahmen für eine sichere und geregelte Migration zu erarbeiten und gleichzeitig die irreguläre Migration zu verringern.
Im Einklang mit der Schweizer Migrationspolitik
Der UNO-Migrationspakt umfasst 23 Ziele, zu welchen verschiedene Umsetzungsinstrumente ausgearbeitet wurden. Die jeweiligen Zielformulierungen entsprechen auch den Schwerpunkten der Schweizer Migrationspolitik wie sichere Grenzen, Verringerung irregulärer Migration und Flucht sowie die Bekämpfung des Menschenhandels. Hinzu kommt die Humanitäre Tradition der Schweiz wie die Sicherstellung von Hilfe und Schutz für die Bevölkerung vor Ort, die Rückführung und Reintegration von Menschen in ihr Heimatland sowie die Verteidigung der Menschenrechte.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass zahlreiche Staaten ungenügend gerüstet sind, um den Herausforderungen globaler Migration gerecht zu werden. Fehlende Strukturen führen zu mehr irregulärer Migration, zu Verunsicherung in der Bevölkerung sowie zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Auch die Schweizer Migrationspolitik leidet unter dem Fehlen stabiler Migrationssysteme – insbesondere im Rückkehrbereich. Es ist daher im Interesse der Schweiz, mittels Stärkung der Migrationspolitik anderer Länder durch Unterstützung und Zusammenarbeit, die eigene souveräne Steuerung der Migration besser wahrnehmen zu können; sowohl als Zielland von Migrantinnen und Migranten als auch zu Gunsten der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland.
Keine politischen oder finanziellen Verpflichtungen
Die bisher gemachten Erfahrungen der europäischen Staaten, die dem UNO-Migrationspakt zugestimmt haben, zeigen, dass der definierte Handlungsrahmen als effektives Instrument dient, um die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken. Zudem hat die Analyse des Bundesrates ergeben, dass der UNO-Migrationspakt mit der geltenden Schweizer Rechtsordnung und Praxis vereinbar ist.
Durch die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt entstehen keine politischen oder finanziellen Verpflichtungen. Der Pakt sieht zwar an verschiedenen Stellen technische und finanzielle Unterstützung von Partnerstaaten vor. Die Schweiz behält sich jedoch das Recht vor, über Umfang, Form, Fokus und Partner im Einklang mit ihren Prioritäten frei zu entscheiden und verpflichtet sich mit einer Zustimmung nicht automatisch zu neuen Engagements.
UNO-Migrationspakt in der parlamentarischen Beratung
Als Soft-Law-Instrument ist der UNO-Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich, die nationale Souveränität der Länder in ihrer Migrationspolitik bleibt gewahrt. Der Migrationspakt ist eine Verhaltensvorgabe, mit der die Staatengemeinschaft ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt, mit grenzüberschreitender Migration nach gemeinem Grundsätzen umzugehen. Jedes Land behält sein souveränes Recht, seine eigene Migrationspolitik zu bestimmen. Die nationale Souveränität wird im UNO-Migrationspakt ausdrücklich bekräftigt. Über das Ausmass an Zuwanderung entscheiden die jeweiligen Ländern weiterhin selbst.
Um ihre aussenpolitischen Ziele zu erreichen, ist die Schweiz auf gute Partnerschaften und eine nachhaltige internationale Zusammenarbeit angewiesen. Der UNO-Migrationspakt bietet als gemeinsam getragenes Instrument eine gute Grundlage für diese Zusammenarbeit. Der Bundesrat bekräftigt in seiner Botschaft vom 3. Februar 2021 seine Position vom Oktober 2018, wonach eine Zustimmung zum UNO-Migrationspakt im Interesse der Schweiz sei. Damit erhält das Parlament nun die Grundlage, sich vertieft mit dem Handlungsrahmen zu befassen. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird der Bundesrat gemäss den verfassungsrechtlichen Vorgaben abschliessend über die Zustimmung der Schweiz zum UNO-Migrationspakt entscheiden.