Durch das Schlüsselloch einer Gefängniszelle sieht man einen Stuhl, der beleuchtet wird von einer Lampe.
Zeichnung aus der Bildergeschichte «En finir avec l’impunité» von Shazeera Zawawi (Association pour la prévention de la torture), 2014. © Shazeera Zawawi

Ein Aktionsplan zeigt auf, wie die Schweiz das absolute und universelle Verbot von Folter und Misshandlung verteidigt und die Umsetzung fördert. Er beschreibt, wie die Schweiz die internationale Überwachung und Durchsetzung des Folterverbots unterstützt und mit anderen Staaten, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) zusammenarbeitet.

Aktionsplan des EDA gegen Folter 

Vielfältiges Engagement

Die Schweiz setzt sich unter anderem dafür ein, dass möglichst viele Staaten die Antifolterkonvention (CAT) und das Zusatzprotokoll OPCAT ratifizieren. Die Ratifizierung und Umsetzung der Abkommen führt nachweislich zu einem Rückgang der Folter.

Bilaterale Konsultationen und Expertenaustausch

Die Schweiz thematisiert Folter und Misshandlung regelmässig in ihren bilateralen Konsultationen mit anderen Ländern. Mit ausgewählten Ländern tauscht die Schweiz Expertinnen und Experten aus in den Bereichen Strafvollzug, Polizei und Überwachungsorgane. Ziel ist, den Schutz vor Folter und Misshandlung zu verbessern.

Recht auf Wiedergutmachung und Rehabilitation

Die Schweiz engagiert sich dafür, dass Opfer von Folter und Misshandlung Wiedergutmachung und Zugang zu Rehabilitation erhalten, wie es das Völkerrecht vorsieht. Sie unterstützt Staaten dabei, die internationalen Standards einzuhalten und entsprechende Mechanismen zu entwickeln, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Beispiele Marokko und Tunesien

In Marokko und Tunesien half die Schweiz mit, einen Mechanismus zur Prävention von Folter einzurichten. In Tunesien unterstützte sie zudem den Aufbau eines Betreuungsangebots, wo sich Folteropfer medizinisch betreuen sowie sozial und rechtlich beraten lassen können.

Unterstützung für den UNO-Sonderberichterstatter über Folter

Die Schweiz unterstützt den UNO-Sonderberichterstatter über Folter. Sie stellt ihm qualifiziertes Personal zur Verfügung und finanziert konkrete Projekte. Er führt Länderbesuche, gibt Empfehlungen ab und erstattet der UNO-Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat Bericht. Er nimmt auch Beschwerden von Einzelpersonen entgegen.

Prävention von Folter und Misshandlung in der Schweiz

Die Bundesverfassung verbietet Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung. Die Schweiz ratifizierte alle relevanten völkerrechtlichen Verträge dazu.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt mit regelmässigen Besuchen und im Dialog mit den Behörden sicher, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden. Sie besucht Haftanstalten und Institutionen des Massnahmen- und Strafvollzugs und begleitet Ausschaffungsflüge.

Ebenfalls regelmässig besucht der Europäische Ausschuss zur Folterprävention die Schweiz.

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF

Europäischer Ausschuss zur Folterprävention (fr)

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

Kontakt

Abteilung Frieden und Menschenrechte

Bundesgasse 32
3003 Bern

Telefon

+41 58 462 30 50

Zum Anfang