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Meldewesen Einwohnerdienste
Am 1. November 2015 ist das Auslandschweizergesetz (ASG) in Kraft getreten. Gestützt auf Art. 12 und 13 des ASG, sind die schweizerischen Einwohnergemeinden verpflichtet, Zu- und Wegzüge von Schweizerinnen und Schweizern dem EDA zu melden.