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Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit, haben in der Schweiz keinen Wohnsitz und sind im Auslandschweizerregister eingetragen, und befinden sich jetzt in einer finanziellen Notlage, die Sie mit eigenen Mitteln nicht meistern können. Die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung kann Sie beraten und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden. Sie kann auch Schweizer Staatsangehörigen helfen, die sich temporär im Ausland befinden. Zögern Sie nicht die zuständige Schweizer Vertretung zu kontaktieren.
Nach Artikel 6 der Schweizer Bundesverfassung (SR 101) nimmt jede Person die Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach eigenen Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.
Das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz ASG, SR 195.1, Art. 24) legt fest, dass Sozialhilfeleistungen nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gewährt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten können.