Klassische Waffen

Das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen ist für die Schweiz und den Standort Genf wichtig. Es konkretisiert grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts und beinhaltet Regelungen bzw. Verbote gewisser Waffen. Die praktizierte Balance zwischen humanitären und militärischen Interessen sowie ihr inklusiver Charakter machen das Übereinkommen zu einem interessanten Forum in Genf, nicht zuletzt in Bezug auf neue Waffentechnologien wie Autonome Waffen.

Der britische Prototyp einer militärischen Drohne steht in einer Lagerhalle umgeben von Munition und ist ein Beispiel für einen Vorgänger eines Autonomen Waffensystems.
Rasante technologische Entwicklungen nicht zuletzt im Bereich der künstlichen Intelligenz führen zu Waffensystemen mit zunehmend autonomen Fähigkeiten. © Keystone

Die Schweiz verpflichtet sich zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, das den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen einschränkt oder verbietet. Vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts arbeitet sie daran, dass Relevanz und Wirksamkeit bestehender Standards sichergestellt sind.

Konvention über gewisse konventionelle Waffen

Das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ist ein Kernstück der konventionellen Rüstungskontrolle und des humanitären Völkerrechts. Es strebt stets eine Balance zwischen militärischen und humanitären Interessen an und geniesst deshalb breite internationale Unterstützung. Alle militärischen Grossmächte sind Vertragsparteien. Durch zusätzliche Protokolle konnte das Übereinkommen verschiedentlich an die rasante Entwicklung der Waffentechnik und der Kriegsmethoden angepasst werden.

Protokoll I

Verbot von Waffen, welche durch Splitter verletzen, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.

CCW Protokoll I, UNOG (en)

Protokoll II

Beschränkung oder Verbot von Landminen, Sprengfallen sowie Minen ohne Selbstdeaktivierungsmechanismus, von nicht lokalisierbaren Minen, von Auslösern aufgrund elektromagnetischer Signale von Metalldetektoren sowie der Installation von Minen in verschiedenen Situationen.

CCW Protokoll II, UNOG (en)

Protokoll III

Verbot von Waffen oder Kampfmittel, welche durch Flammen, Hitze oder beides Objekte in Brand setzen oder Personen Brandwunden zufügen.

CCW Protokoll III, UNOG (en)

Protokoll IV

Verbot von Waffen, die eine dauerhafte Erblindung des Auges herbeiführen.

CCW Protokoll IV, UNOG (en)

Protokoll V

Konfliktnachsorge bzw. humanitäre Minenräumung in Bezug auf explosive Kriegsmunitionsrückstände.

CCW Protokoll V, UNOG (en)

Das Limitieren von Anti-Fahrzeugminen ist Gegenstand von Gesprächen. Die Schweiz unterstützt Verhandlungen für ein entsprechendes CCW-Protokoll. Solche konventionellen Waffen haben schwerwiegende humanitäre Auswirkungen, grösstenteils auch auf die Zivilbevölkerung. Im Rahmen ihrer humanitären Politik engagiert sich die Schweiz ausserdem bei Regulierungsbemühungen von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie von Minen und Streumunitionen.  

Autonome Waffensysteme

Die Integration von künstlicher Intelligenz und Robotik führt zu Waffensystemen mit zunehmend autonomen Fähigkeiten. Dies bringt militärische Vorteile. Erhofft wird auch eine bessere Einhaltung des Völkerrechts. Es stellen sich aber zahlreiche (völker-)rechtliche, politische und ethische Fragen.

Die Einhaltung des (humanitären) Völkerrechtes ist aus Sicht der Schweiz der zentrale Ausgangspunkt, um autonome Waffensysteme zu beurteilen. Insbesondere die notwendige Art und Qualität der menschlichen Kontrolle muss international geklärt werden. Autonomie darf nicht unlimitiert sein.

Beiträge der Schweiz

Welche Art und welches Ausmass menschlicher Kontrolle über autonome Waffensysteme ist rechtlich und ethisch notwendig? Diese Frage klären das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und das Stockholmer Friedensforschungsinstitut mit Schweizer Beiträgen.

  • Ein vielbeachtetes Schweizer Arbeitspapier stellte die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ins Zentrum der Debatte.
  • Bei weiteren Beiträgen an die UNO-Regierungsexpertengruppe zu autonomen Waffen legt die Schweiz ihre Position zur Einhaltung des Völkerrechts und zur Sicherstellung der menschlichen Kontrolle dar.
  •  Die Schweiz unterstützt zudem die Entwicklung von Standardmethoden und Testprotokollen für die Überprüfungen von Waffensystemen auf die Konformität mit dem Völkerrecht hin.

Arbeitspapier Schweiz LAWS, UNO Genf (en)

Grenzen der Autonomie in Waffensystemen: Identifikation praktischer Elemente menschlicher Kontrolle, Stockholmer Friedensforschungsinstitut (en)

Die Schweiz engagiert sich bei den weiteren Arbeiten im CCW für die Abklärung des Regulierungsbedarfs.

Aus Sicht der Schweiz sind im Rahmen des CCWs Autonome Waffen zu verhindern, die folgenden Merkmale aufweisen:

  • deren Effekte nicht vernünftig vorhergesagt werden können,
  • deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften des HVR begrenzt werden können
  • die anderweitig nicht in Übereinstimmung mit dem HVR eingesetzt werden können
  • deren Wirkung nicht auf einen verantwortlichen Kommandanten zurückgeführt werden kann. 

Letzte Aktualisierung 14.10.2024

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