Als Vertragsstaat der vier Genfer Konventionen von 1949 sowie der drei Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 ist die Schweiz verpflichtet, diese Abkommen unter allen Umständen und besonders in Zeiten bewaffneter Konflikte einzuhalten. Dies ist der Grund, weshalb Soldaten der Schweizer Armee eine Ausbildung in humanitärem Völkerrecht absolvieren müssen. Artikel 1 der Genfer Konventionen und des ersten und dritten Zusatzprotokolls verpflichtet die Schweiz ebenfalls, für die Einhaltung dieser Abkommen zu sorgen. Die Vertragsstaaten haben eine solidarische Verantwortung für die Respektierung des humanitären Völkerrechts. Zwar bietet das humanitäre Völkerrecht auch für neue Konfliktformen den geeigneten rechtlichen Rahmen. Dennoch kommt es immer wieder zu Verstössen.

Einhaltung

Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts in konkreten Konfliktsituationen ein. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Die Schweiz kann:

  • Verstösse öffentlich verurteilen
  • die Konfliktparteien zur Respektierung des humanitären Völkerrechts aufrufen
  • diplomatische Demarchen unternehmen

Die Schweiz bemüht sich, Mittel und Wege zu identifizieren, um  die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verbessern.

Die Schweiz setzt sich auch für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein. Sie unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, die anderen internationalen Strafgerichtshöfe und die Internationale humanitäre Ermittlungskommission, für die sie das Sekretariat führt. Die Tätigkeit dieser Institutionen muss durch Massnahmen für eine nachhaltige Vergangenheitsarbeit unterstützt werden.

Stärkung

Die Schweiz engagiert sich aktiv für die Stärkung des humanitären Völkerrechts, indem sie sich für seine Klärung und seine Umsetzung stark macht. Dabei setzt sie sich insbesondere für die Entwicklung von Regeln des humanitären Völkerrechts für Waffen wie Streumunition und Personenminen ein.

Förderung

Um das humanitäre Völkerrecht zu fördern, lanciert oder unterstützt die Schweiz verschiedene Initiativen und Aktivitäten. Beispiele:

  • Veröffentlichung von zwei Referenzdokumenten zur Klärung der Rechtsstellung und der Verantwortlichkeiten privater Militär- und Sicherheitsfirmen: das Montreux-Dokument über die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen und die guten Praktiken für Staaten zur Regelung des Einsatzes von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen von bewaffneten Konflikten sowie der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen.
  • Publikation von zwei sich ergänzenden Handbüchern zum humanitären Zugang: Das juristische Handbuch soll die Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem humanitären Zugang in bewaffneten Konflikten klären. Das praktische Handbuch für Personal im Feld soll zur Verbesserung des operationellen Teils der Hilfe beitragen, indem es einen strukturierten Ansatz und Richtlinien für die Erlangung und Erhaltung des humanitären Zugangs enthält.
  • Unterstützung des Engagements des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in seiner Rolle als Hüter der Genfer Konventionen
  • Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle müssen insbesondere bei den Streitkräften und bereits in Friedenszeiten bekannt gemacht werden. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Texte übersetzt und in die Ausbildung integriert werden müssen.
  • Die Schweiz finanziert zudem ein mehrjähriges Projekt des «Program on Humanitarian Policy and Conflict Research» (HPCR), bei dem es darum geht, Methoden zu entwickeln für die Überwachung, die Berichterstattung und die Tatsachenermittlung (Monitoring, Reporting and Fact-Finding, MRF) bei Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in bewaffneten Konflikten. Der Leitfaden « HPCR Advanced Practitioner’s Handbook on Commissions of Inquiry – Monitoring, Reporting, and Fact-Finding » wurde im März 2015 veröffentlicht.
  • Unterstützung der «Académie de droit international humanitaire et de droits humains» in Genf, die den Auftrag hat, eine qualitativ hochstehende Ausbildung anzubieten, juristische Forschung zu betreiben und zu fördern, Weiterbildungskurse und Expertentreffen zu organisieren und rechtliche Expertise in allen Bereichen des Völkerrechts mit Bezug zu bewaffneten Konflikten bereitzustellen.
  • Forschung über die Reaktion von bewaffneten Gruppen auf die Normen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Damit soll den Akteuren, die in Kontakt zu solchen Gruppen stehen, geholfen werden, einen effizienteren Dialog zu führen. Dieses Projekt schliesst an die Studie zu den Modalitäten des Dialogs mit solchen Gruppen an.
  • Organisation von Expertentreffen (zum Beispiel über den Zugang zu humanitärer Hilfe in bewaffneten Konflikten) oder von Seminaren im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats.
  • Einberufung von diplomatischen Konferenzen; im Jahr 2005 wurde an einer diplomatischen Konferenz in Genf das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen verabschiedet, das als zusätzliches Emblem den roten Kristall zulässt.
  • Interdepartementales Komitee für humanitäres Völkerrecht

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

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EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz

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