Das Interdepartementale Komitee sorgt für den verwaltungsinternen Erfahrungs- und Informationsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und dessen Umsetzung in der Schweiz. Es stellt die Koordination zwischen den Bundesbehörden sicher und pflegt die Beziehungen zur Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie zu den übrigen mit dem humanitären Völkerrecht befassten Organisationen, wie zum Beispiel dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

Aktivitäten

Das Interdepartementale Komitee beteiligt sich an Ausbildungen von Behördernmitgliedern und verwaltungsexternen Personen im Bereich des humanitären Völkerrechts. Das Komitee unterstützt das IKRK auch bei der jährlichen Aktualisierung ihrer Studie über das Gewohnheitsrecht des humanitären Völkerrechts. Dabei stellt das Komitee neue Erklärungen, Gesetzestexte oder Urteile der Schweiz zum Thema zusammen.

Internationale Empfehlung

Der Bundesrat setzte 2009 das Interdepartementale Komitee für Humanitäres Völkerrecht aufgrund einer Empfehlung der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ein. Rund 100 Staaten verfügen bereits über eine solche vom IKRK anerkannte Kommission.

Das schweizerische Interdepartementale Komitee setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA, des VBS, des EJPD, des EVD und des EDI zusammen. Die Direktion für Völkerrecht des EDA führt den Vorsitz. Das Komitee verabschiedet jedes Jahr einen Aktionsplan, in dem die Prioritäten und Ziele festgelegt werden.

Kontakt

Direktion für Völkerrecht, Interdepartementales Komitee für Humanitäres Völkerrecht, c/o Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz, 3003 Bern; Tel.+41 58 465 07 68

swiss_ihl_committee@eda.admin.ch 

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

Kontakt

EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz

Kochergasse 10
3003 Bern

Telefon

+41 58 465 07 68

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