Die Schweiz hat sich allen 16 Anti-Terrorismus-Übereinkommen und Protokolle der Vereinten Nationen (UNO) angeschlossen. Dazu gehört die UNO-Konvention zur Unterbindung der Terrorismusfinanzierung.

Eine Reihe von innerstaatlichen Massnahmen erlaubt, verdächtige Geldflüsse zu stoppen. So können die schweizerischen Behörden Vermögenswerte unverzüglich sperren, wenn der Verdacht auf Terrorismusfinanzierung besteht. Das schweizerische Bankgeheimnis gewährt Kriminellen und Terroristen keinen Schutz.

In verschiedenen internationalen Gremien hat sich die Schweiz dafür eingesetzt, dass

  • Geldwäscherei effizienter bekämpft wird
  • Finanzsanktionen besser greifen
  • der Zufluss von Geldern zweifelhaften Ursprungs von politisch exponierten Personen gestoppt wird

Internationale Zusammenarbeit

Die Schweiz ist Mitglied der Aktionsgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus ("Counter-Terrorism Action Group", CTAG). Die CTAG ist ein Expertengremium. Sie wurde gegründet, nachdem der G8-Gipfel (Treffen der 7 wichtigsten Industriestaaten und Russlands) 2003 in Evian einen Aktionsplan gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung beschlossen hatte. Die CTAG ist vernetzt mit anderen internationalen Gremien wie dem UNO-Ausschuss gegen Terrorismus (CTC), dem UNO-Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung (UNODC) oder der Internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei (FATF/GAFI).

Letzte Aktualisierung 12.03.2024

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
CH – 3003 Bern

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