Das Neutralitätsrecht, das in den Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 kodifiziert wurde, ist Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest. Das wichtigste dieser Rechte ist die Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. Zu den wichtigsten Pflichten eines neutralen Staates gehört es,
- sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten
- seine Selbstverteidigung sicherzustellen
- alle Kriegsparteien im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern gleich zu behandeln
- den Kriegsparteien keine Söldner zur Verfügung zu stellen
- den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen
Das Neutralitätsrecht ist nur auf zwischenstaatliche Konflikte anwendbar und gilt nicht für interne Konflikte, die die Mehrzahl der heutigen Konflikte ausmachen. Auf einen militärischen Einsatz, der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) autorisiert wurde, ist das Neutralitätsrecht nicht anwendbar, denn der Sicherheitsrat wird im Auftrag der Staatengemeinschaft tätig, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Daher hindert das Neutralitätsrecht die neutralen Staaten nicht daran, solche Einsätze zu unterstützen.