Schwellenwerte und Voraussetzungen für freihändige Vergaben

Neben dem rechtlichen Rahmen für die Auftragsvergabe informiert das EDA über Schwellenwerte und über die verschiedenen Publikationsplattformen. Zudem zeigt das EDA die Voraussetzungen für freihändige Vergaben auf.

 

Schwellenwerte der drei Verfahrenstypen: Ausschreibung, Einladung und freihändig

Bei einem Ausschreibungsverfahren publiziert das EDA den Auftrag auf der Plattform simap.ch. Alle interessierten und geeigneten Anbieter können eine Offerte einreichen. Das EDA evaluiert die Offerten anhand der vordefinierten und publizierten Kriterien. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag, welcher auf SIMAP, der elektronischen Ausschreibungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, publiziert wird.

Bei einem Einladungsverfahren wählt das EDA Anbieter aus, welche es zur Offertstellung einlädt. Dabei holt das EDA – wenn möglich – mindestens drei Offerten ein. Das EDA evaluiert die Offerten und vergibt den Auftrag an das vorteilhafteste Angebot.

Beim freihändigen Verfahren vergibt das EDA den Auftrag direkt an einen Anbieter. Bei der vorgängigen Prüfung des Angebots beachtet das EDA das Gebot des effizienten und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel.

Beschaffungsgegenstand

Beschaffungsgegenstand

Beschaffungsgegenstand

Schwellenwerte

Verfahrenstyp

Bauten
Lieferungen, Dienstleistungen

< CHF 300’000
< CHF 150’000

Freihändiges Verfahren

Bauten
Lieferungen, Dienstleistungen

CHF 300'000 < CHF 2'000’000

CHF 150’000 < CHF 230’000

Einladungsverfahren

Bauten

Lieferungen, Dienstleistungen

ab CHF 2’000’000

ab CHF 230’000

Ausschreibungsverfahren

Aufträge ab CHF 230‘000

Grundsätzlich werden Aufträge mit einem Volumen ab CHF 230‘000 (Dienstleistungen und Lieferungen) respektive CHF 2‘000‘000 (Bauten) auf SIMAP, der elektronischen Ausschreibungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, publiziert.

SIMAP

Ausnahmen für freihändige Vergaben

In der Regel werden Aufträge ab CHF 230‘000 für Dienstleistungen und Lieferungen , respektive ab CHF 2 Mio. für Bauten ausgeschrieben. Aufträge für Dienstleistungen und Lieferungen unter einem Auftragswert von CHF 150‘000 können freihändig vergeben werden (für Bauten unter CHF 300‘000).

Im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der EDA erlauben folgende Ausnahmen eine freihändige Vergabe:

Technische Besonderheiten

Die Ausnahmeregelung kommt zur Anwendung, wenn aufgrund technischer Besonderheiten oder aus Gründen des Schutzes des geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt oder keine angemessene Alternative besteht.

Weitere Gründe

Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen definiert Ausnahmen in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Freihändige Vergaben sind möglich für

  • Aufträge im Rahmen internationaler Nothilfe sowie Agrar- oder Ernährungshilfe;
  • Aufträge aufgrund eines internationalen Abkommens  betreffend die gemeinsame Umsetzung eines Projekts durch Unterzeichnerstaaten,
  • Aufträge die gemäss den besonderen Verfahren oder Bedingungen einer internationalen Organisation vergeben werden. 

Rechtlicher Rahmen

Die Auftragsvergaben erfolgen nach den Vorgaben des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie nach den EDA-internen Weisungen.

Publikation auf der Liste der geplanten Aufträgen

SIMAP

Bundesgesetz über das öffentliche  Beschaffungswesen vom 12.06.2019

Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 12.02.2020

Letzte Aktualisierung 03.05.2023

Kontakt

Abteilung Verträge, Beschaffungen und Compliance

Eichenweg 5
3003 Bern

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