Um zu arbeiten, benötigen Ausländerinnen und Ausländer eine gültige Arbeitsbewilligung (Work Permit). Diese wird vom Arbeitsamt allerdings nur dann bewilligt, wenn die betreffenden Personen aus dem Ausland über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt. Zudem muss der zukünftige Arbeitgebende gegenüber der Einwanderungsbehörde nachweisen, dass für die Stelle keine Inländerin oder Inländer zur Verfügung steht. Es ist schwierig, einen entsprechenden Job zu bekommen – auch sind die Verdienstmöglichkeiten oft enttäuschend.
Es kann durchaus mehrere Monate dauern bis ein Arbeitsgesuch bewilligt oder abgelehnt wird. Während der Beantragungsphase darf nicht gearbeitet werden. Verstösse werden hart bestraft. Wenn ausländische Arbeitnehmende auf der Basis einer Jobzusage bei der zuständigen thailändischen Vertretung ein «Non-Immigrant B Visum» beantragt haben und damit einreisen, können thailändische Arbeitgebende die Arbeitsbewilligung beantragen.
Nach der Einreise in Thailand muss man mit der Bewilligung des Arbeitsamtes beim Immigrationsamt (Immigration Bureau) das «Work-Permit Visum» bewilligen und im Pass eintragen lassen. Das Immigrationsamt ist ebenfalls für Verlängerungen zuständig. Amtsstellen des Immigrationsamtes befinden sich in allen grösseren Städten.