Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In den niederländischen Überseegebieten kann die medizinische Versorgung unterschiedlich sein.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen niederländischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks