Reisehinweise für Montenegro

Gültig am:

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Publiziert am: 14.03.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und politische Kundgebungen, denn gewalttätige Ausschreitungen oder Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Montenegro nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Bei den gelegentlichen Gewaltdelikten handelt es sich in der Regel um Abrechnungen zwischen kriminellen Banden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten, insbesondere in den Bergen. Von nächtlichen Überlandfahrten abseits der Hauptstrassen wird abgeraten.

Für die Fahrt durch den Sozina-Tunnel, die Autofähre in der Bucht von Kotor und einige wenige Strassen wird eine Gebühr erhoben.
Monteput

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den montenegrinischen Behörden über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinen Mengen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Montenegros.

Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr. Oft breiten sich die Feuer wegen starker Winde rasch aus. Entfachen Sie im Sommer im Freien keine Feuer und lassen Sie mit brennenden Zigaretten und Streichhölzern grösste Vorsicht walten.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Vertretung von Montenegro in der Schweiz über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 122
Notruf Sanität / Ambulanz: 124
Notruf allgemein: 112

Montenegrinische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Serbien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 14.03.2024

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