Reisehinweise für Jordanien

Gültig am:

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Publiziert am: 04.12.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden. Das Kapitel Grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. 

Grundsätzliche Einschätzung

Wegen des Konflikts im Nahen Osten ist die Situation in der Region sehr volatil.

Die Spannungen sind hoch und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage in der gesamten Region ist nicht auszuschliessen.

In der Hauptstadt Amman kommt es im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten regelmässig zu Demonstrationen und Protesten. Es kann vereinzelt zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen. Dabei kann auch Tränengas eingesetzt werden und lokal muss mit Verkehrsbehinderungen und Strassensperren gerechnet werden. Spontane Kundgebungen können auch in anderen Städten stattfinden.

Den komplexen Verhältnissen in den Ländern der Region muss stets Rechnung getragen werden. Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich unmittelbar auch auf Jordanien auswirken.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Lokal begrenzte Unruhen, Gewaltausbrüche (teils mit Todesfolge) und Strassenblockaden können ohne grosse Vorwarnung vorkommen.

Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter. Individualreisenden wird empfohlen, sich vor Überlandreisen bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen. Seien Sie generell wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, vor allem auch nach dem Freitagsgebet.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zum Irak und zu Syrien
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak und zu Syrien wird abgeraten.

Die unsichere Lage in den Nachbarländern verursacht Spannungen im Grenzgebiet. Teile davon sind militärisches Sperrgebiet. Es kommt regelmässig zu bewaffneten Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und Drogenbanden oder anderen kriminellen Gruppierungen.

Jordantal
Im Jordantal (Amtsbezirke Balqa und Irbid) sowie im Amtsbezirk Mafrak im syrischen Grenzgebiet gibt es noch vereinzelte Minenfelder. Respektieren Sie unbedingt die Absperrungen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Diebstähle kommen vor, besonders in der Altstadt von Amman. Raubüberfälle sind eher selten. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Sexuelle Belästigungen kommen vor. Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer. Achten Sie auf das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und auf streunende Tiere. Nachts stellen ungenügend beleuchtete Fahrzeuge ein zusätzliches Risiko dar.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Es ist ratsam, Firmen mit einer Lizenz der jordanischen Behörden und einem Zertifikat der Tauchorganisationen PADI zu berücksichtigen.

Der Zugang zum Internet ist nicht immer und überall im Land gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille).
  • Majestätsbeleidigung, z.B. Beschädigungen von Fotos des Königs.
  • Fotografieren von militärischen Installationen und Regierungsgebäuden.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige, die in ein Gerichtsverfahren verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung Jordanien nicht verlassen. Die Verfahren können sich über mehrere Monate hinziehen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. Mord, Anschläge).

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Bei Liebesbeziehungen und/oder Heirat zwischen Ausländer/in und Jordanier/in ist den islamischen Verhaltensregeln und Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die gegebenenfalls Infrastrukturschäden verursachen können. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Jordan Meteorological Department

Jordanien befindet sich in einer Erdbebenzone.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Amman.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung in Amman sehr gut. Ausserhalb von Amman ist diese mancherorts nur beschränkt gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen einen Kostenvorschuss.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 04.12.2024

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