Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Minen: Aus früheren Konflikten sind weiterhin nicht alle Minen geräumt. Insbesondere in den Grenzgebieten besteht ein erhebliches Gefahrenpotenzial durch Landminen und andere explosive Überreste. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Grenzgebiet zu Äthiopien:
Von Reisen ins eritreisch-äthiopische Grenzgebiet wird abgeraten. Die Lage im Grenzgebiet zu Äthiopien bleibt angespannt. Trotz eines Friedensabkommens kommt es in mehreren Grenzregionen weiterhin zu militärischer Präsenz und sicherheitsrelevanten Vorkommnissen. Die Grenzübergänge zwischen Eritrea und Äthiopien sind geschlossen.
Grenzgebiet zu Dschibuti:
Von Reisen in die dschibutische Grenzregion wird abgeraten. Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Eritrea und Dschibuti bleibt die Lage weiterhin angespannt.
Grenzgebiet zum Sudan:
Von Reisen in das Grenzgebiet zum Sudan, das weiträumig zu meiden ist, wird abgeraten. Im Sudan kommt es seit April 2023 landesweit zu schweren Kampfhandlungen, die zahlreiche zivile Todesopfer und Verletzte fordern. Die anhaltenden Kämpfe führen zu Flüchtlingsströmen in die Nachbarstaaten, darunter auch nach Eritrea. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Schmuggelorganisationen aktiv (Menschen- und Warenschmuggel). Die Lage bleibt volatil.
Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal:
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.