Reisehinweise für Burundi

Gültig am:

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Publiziert am: 30.05.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in gewisse Landesteile wird abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Die politischen und sozialen Spannungen sind hoch. Es kann im ganzen Land jederzeit zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen.

Gewalttaten mit politischem oder kriminellem Hintergrund, unter anderem Granatenangriffe, fordern im ganzen Land immer wieder Todesopfer und Verletzte; sie können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Betroffen sind vor allem öffentliche Einrichtungen und Menschenansammlungen wie Märkte, Restaurants, Busbahnhöfe. Beispiele:

  • Am 10. Mai 2024 sind bei zwei Granatenangriffen in Bujumbura, einer davon an einer Bushaltestelle, 38 Personen verletzt worden.
  • Am 5. Mai 2024 forderte ein Granatenangriff in einer Bar in Bujumbura ein Todesopfer und sechs Verletzte.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage in den zu bereisenden Gebieten. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber und lassen Sie grosse Vorsicht walten. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural und Kibira Nationalpark:
Von Reisen jeder Art in die Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural sowie in den Kibira Nationalpark wird abgeraten.

Bewaffnete Gruppierungen aus der Demokratischen Republik Kongo benutzen die Ruzizi-Ebene und den Kibira Nationalpark als Rückzugsgebiete. Es kommt immer wieder zu Überfällen und bewaffneten Auseinandersetzungen, besonders in den Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda. Beispiele:

  • In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 2024 wurden bei einem Angriff durch Rebellen in Gihanga (Provinz Bubanza) neun Personen getötet und fünf weitere verletzt.
  • Am 22. Dezember 2023 wurden bei einem Angriff in Vugizio (Provinz Bujumbura Rural) 20 Zivilpersonen getötet und neun weitere Personen verletzt.

Nordöstliche Grenzregionen zu Ruanda und Grenzregionen zu Tansania:
In den Grenzgebieten zu Ruanda und Tansania sind bewaffnete Banden aktiv. Die Grenzübergänge zu Ruanda sind aufgrund erhöhter Spannungen zwischen Burundi und Ruanda bis auf Weiteres geschlossen. Lassen Sie bei Reisen in die Grenzregionen erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstählen, bewaffneten Überfällen und Einbrüchen, auch in den privilegierten Quartieren der Städte. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) auf sich.
  • Benutzen Sie ausschliesslich das Fahrzeug, um sich in und ausserhalb der Hauptstadt fortzubewegen. Verriegeln Sie Autofenster und -türen.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Bereitschaft zur Gewaltanwendung (inkl. Tötung) ist hoch.

Auf die Justiz und die Sicherheitskräfte ist kaum Verlass.

Verkehr und Infrastruktur

Es besteht ein hohes Unfallrisiko aufgrund der teilweise schlechten Strassenverhältnisse, mangelhaft gewarteter Fahrzeuge, des unberechenbaren Verhaltens vieler Verkehrsteilnehmenden und streunender Tiere. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden.

Strassensperren durch Militär und Milizen können im ganzen Land vorkommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen kommen häufig vor.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Grenzanlagen, etc.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Burundi liegt in einem Erdbebengebiet.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantieleistung (Vorauszahlung). Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Nairobi, Kenia) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich (oder eine Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Bujumbura: 17 (in den Regionen: 110, 113, 114)
Notruf Ambulanz: 112
Zivilschutz: 113
Verkehrspolizei: 118

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia
Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur in Burundi
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 30.05.2024

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