Reisehinweise für Botsuana

Gültig am:

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Publiziert am: 12.09.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Nützliche Adressen ist ergänzt worden (Zollvorschriften und E-Visa).

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Botsuana gelten grundsätzlich als sicher. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Die Grösse des Landes und die Abgeschiedenheit einzelner Orte machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig. Unternehmen Sie Ausflüge in die Nationalparks vorzugsweise mit geführten Touren. Im Inneren des Landes, vor allem in den touristischen Gebieten, kann es schwierig sein, Informationen über internationale oder auch nationale Ereignisse zu verfolgen (kein Internet oder ungenügende Netzkapazitäten für Mobiltelefone).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Botsuana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Vor allem in den grösseren Städten wird eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kommen kann. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Seien Sie insbesondere bei Verkehrsampeln wachsam, da Kriminelle immer öfters versuchen, Gegenstände durch das Einschlagen der Autoscheiben zu stehlen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Hauptverkehrsachsen des Landes sind in einem guten Zustand. Die anderen Strassen führen durch wüstenartige und nur wenig bevölkerte Gebiete. Diese Strassen sind oft in schlechtem Zustand oder nicht passierbar (Sand, usw.). Für viele solcher Routen ist ein Geländefahrzeug unverzichtbar. Die unvorhersehbare Fahrweise, unbeleuchtete Fahrzeuge und Tiere bilden zusätzliche Unfallrisiken. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer europäischen resp. internationalen Standards.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist nicht erlaubt, militärische und polizeiliche Einrichtungen sowie uniformierte Personen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Botsuana leidet gelegentlich unter Dürren und Überschwemmungen. Es kommt vor, dass schwere Unwetter Strassen und Brücken beschädigen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Gaborone und Francistown ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfassenden Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Botsuana in Genf über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige. 
Botschaft von Botsuana

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 997 und 911
Zollvorschriften Botsuana

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Botsuana E-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 12.09.2024

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