Bilaterale Beziehungen Schweiz–Andorra

Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Andorra sind traditionell sehr gut und herzlich. Die beiden Länder stehen sich aufgrund ihrer vergleichbaren Geschichte, wirtschaftlichen Entwicklung und geographischen Lage nahe.

Schwerpunkte der diplomatischen Beziehungen

Die guten Beziehungen der beiden Länder zeigen sich im gegenseitigen Erfahrungsaustausch, insbesondere im Bereich von Steuer- und Finanzfragen. Andorra und die Schweiz arbeiten ausserdem in internationalen Organisationen eng zusammen, wie z. B. in den Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF). Das Fürstentum Andorra ist in Genf mit einer ständigen Mission bei den Vereinten Nationen vertreten, die auch für die Interessenwahrnehmung bei den anderen internationalen Organisationen verantwortlich ist.

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Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Das Handelsvolumen mit Andorra belief sich 2016 auf rund 6,1 Millionen CHF. Die Handelskammer Andorras zählt die Schweiz zu den wichtigsten Handelspartnern des Landes.

Beide Länder verfügen über einen starken Finanzsektor, der im Verlauf der letzten Jahre grossem internationalem Druck ausgesetzt war. Die Schweiz und Andorra haben deshalb in diesem Bereich ihre Erfahrungen ausgetauscht. Im Hinblick auf die Umsetzung einer Amtshilfeklausel nach dem neuen internationalen Standard haben die beiden Länder im März 2014 ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Das Abkommen ist am 27. Juli 2015 in Kraft getreten.

Schweizerinnen und Schweizer in Andorra

Ende 2016 lebten gemäss Auslandschweizerstatistik 87 Schweizerinnen und Schweizer in Andorra.

Auslandschweizerstatistik

Geschichte der bilateralen Beziehungen

Die offiziellen Beziehungen begannen in den 1960er Jahren. Am 30. November 1961 schlossen die beiden Länder ein Abkommen über den Personenverkehr ab. 1979 ernannte die Schweiz einen Schweizer Konsular-Korrespondenten in Andorra la Vella, der das damals für Andorra zuständige Generalkonsulat in Marseille unterstützte.

Am 25. August 1993 entschied der Bundesrat, Andorra nach Verabschiedung der neuen Verfassung als souverän und unabhängig anzuerkennen. Gleichzeitig wurde die Zuständigkeit des Generalkonsulats in Marseille an jenes in Barcelona übergeben. Mit dem Briefaustausch vom 1. November 1993 und vom 22. April 1994 wurden die konsularischen Beziehungen etabliert. 

1995 entschied der Bundesrat über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Andorra, und am 16. November 1995 wurde der Schweizer Botschafter mit Sitz in Madrid in Andorra akkreditiert. Seither ist für die diplomatischen Geschäfte der Schweizer Botschafter in Madrid zuständig. Die konsularischen Angelegenheiten hingegen werden weiterhin vom Generalkonsulat in Barcelona aus betreut.

Letzte Aktualisierung 27.06.2023

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