Medienmitteilung, 15.10.2025

An seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat Massnahmen zur Stärkung der Mitwirkung der Kantone und des Parlaments an der Aussenpolitik des Bundes im Zusammenhang mit dem Paket Schweiz–EU diskutiert. Er legte die nächsten Schritte für den Abschluss einer Vereinbarung mit den Kantonen und den Ausbau der Informationsprozesse gegenüber den parlamentarischen Kommissionen fest. Die Vorschläge werden in die Botschaft aufgenommen, die der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich im März 2026 vorlegen wird.

Für den Bundesrat sind die Beziehungen zu seinen institutionellen Partnern, den Kantonen und dem Parlament, für die Umsetzung des Pakets Schweiz-EU von grosser Bedeutung. Auf dieser Grundlage hat die Regierung eine eingehende Diskussion zur inländischen Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Kantone und des Parlaments geführt.

Mitwirkungsrechte für die Kantone

Mit Blick auf die Regelung der institutionellen Fragen mit der EU fordern die Kantone seit 2010 innerstaatliche Reformen zur Stärkung ihrer Mitwirkung an der Aussenpolitik.

Analog zur Beteiligung der Kantone im Rahmen der Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin strebt der Bundesrat eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über deren Beteiligung an der Aussenpolitik des Bundes im Rahmen des Pakets Schweiz–EU an. Dieser Vorschlag wurde im Erläuternden Bericht zum Paket (EBER) festgehalten, den der Bundesrat am 13. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat. Soweit ihre Zuständigkeiten und wesentlichen Interessen betroffen sind, sieht er den engen Einbezug der Kantone am Decision Shaping vor, welches es der Schweiz neu ermöglicht, ihre Interessen im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses der EU einzubringen. Es muss auch geprüft werden, wie die Kantone bei einem formellen Streitbeilegungsverfahren mit der EU einbezogen werden können.

Die weiteren Themen, welche die angestrebte Vereinbarung umfasst, sind der Einbezug der Kantone bei der Vorauswahl der Mitglieder der Beihilfekammer der Wettbewerbskommission (WEKO) im Bereich der Beihilfeüberwachung, bei der Einreichung von allfälligen Stellungnahmen durch die Schweiz im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens sowie die Teilnahme der Kantone an den Treffen des im Paket vorgesehenen hochrangigen Dialogs zwischen der Schweiz und der EU. Ebenso soll der bewährte Europadialog zwischen dem Bund und den Kantonen in der Vereinbarung erneut festgehalten werden. Der Dialog stellt den Einbezug der Kantone auf strategischer Ebene in der Europapolitik sicher.

Das EDA wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD und dem WBF Gespräche zu diesen Themen mit der Konferenz der Kantonsregierungen aufzunehmen und dem Bundesrat die Resultate dieser Gespräche bis im Frühjahr 2026 zu unterbreiten.

Der Bundesrat benötigt für den Abschluss einer Vereinbarung mit den Kantonen eine Ermächtigung des Parlaments. Das EDA wurde diesbezüglich beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD, die notwendigen Anpassungen im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes auszuarbeiten. Diese Anpassungen werden Teil der Botschaft sein, welche dem Parlament im März 2026 vorgelegt wird.

Verstärkter Einbezug des Parlaments

Der Bundesrat hat im EBER ebenfalls Vorschläge unterbreitet, um den Einbezug des Parlaments beim Decision Shaping im Rahmen des Pakets Schweiz–EU zu stärken. Das EDA wurde diesbezüglich beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD und der Bundeskanzlei eine Weisung zur Umsetzung von Art. 152 des Parlamentsgesetzes bis Ende 2025 auszuarbeiten mit dem Ziel, im Rahmen des Pakets Schweiz-EU einen erweiterten, transparenten Informationsprozess für das Parlament zu verankern.

Nächste Schritte

Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU dauert bis Ende Oktober 2025. Der Bundesrat wird die Resultate analysieren und auf dieser Grundlage allfällige Anpassungen am Botschaftsentwurf beschliessen und kommunizieren. Die heute beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der Mitwirkung der Kantone und des Parlaments im Rahmen des Pakets werden in die Botschaft einfliessen.

Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen (EUPA) wird vom Bundesrat voraussichtlich im November unterzeichnet. Die Unterzeichnung ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme. Die Unterzeichnung der übrigen Abkommen, Protokolle und Erklärungen des Pakets Schweiz–EU wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen.


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Letzte Aktualisierung 23.04.2025

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