Der gemeinsame Wirtschafts- und Währungsraum führt zu einer starken wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder.
Mit dem Zollvertrag von 1923 wurde faktisch eine Zollunion mit dem damit verbundenen Grundsatz offener Grenzen geschaffen. Die liechtensteinische Exportstatistik weist den Handelsverkehr mit der und über die Schweiz nicht aus. Die Handelsströme zwischen der Schweiz und Liechtenstein lassen sich deshalb kaum erfassen.
Seit 2017 ist ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft. Zudem gilt zwischen den beiden Staaten seit Anfang 2018 der automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA), sodass im Herbst 2019 zum ersten Mal Finanzkontodaten ausgetauscht werden konnten.
Von den 41’352 Beschäftigten in Liechtenstein (Stand Dezember 2021) sind mehr als die Hälfte Grenzgängerinnen und Grenzgänger; rund 59 % von ihnen wohnt in der Schweiz.