Medienmitteilung, 28.05.2025

An seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 hat der Bundesrat erneut den Krieg im Gazastreifen zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas behandelt und eine umfassende Lagebeurteilung vorgenommen. Er zeigt sich tief bestürzt über das unerträgliche menschliche Leid und fordert uneingeschränkten humanitären Zugang sowie eine sofortige Waffenruhe. Bereits vor einer Woche hatte der Bundesrat 10 Millionen Franken für die humanitären Akteure im Besetzten Palästinensischen Gebiet gesprochen. Parallel dazu setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene weiter für eine politische Lösung des Konflikts ein.

Zahlreiche Lastwagen, beladen mit humanitären Hilfsgütern, warten vor einem Grenzübergang in den Gazastreifen.
Der Bundesrat fordert uneingeschränkten humanitären Zugang und eine sofortige Waffenruhe. © Keystone

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, informierte den Bundesrat eingehend über die aktuellen Entwicklungen in militärischer, humanitärer und diplomatischer Hinsicht.

Seit der Wiederaufnahme der Kampfhandlungen am 18. März 2025 wurden über 3'500 Menschen getötet und mehr als 600'000 erneut vertrieben. Die Versorgungslage ist unhaltbar. Obwohl der humanitäre Zugang seit dem 19. Mai 2025 teilweise wiederhergestellt werden konnte, bleibt er unzureichend.

Bereits am 21. Mai hatte der Bundesrat beschlossen, fünf humanitäre Organisationen mit insgesamt 10 Millionen Franken zur Unterstützung der vom Konflikt betroffenen palästinensischen Bevölkerung im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu fördern. Weitere 10 Millionen Franken wurden für Programme des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) in Jordanien, dem Libanon und Syrien bereitgestellt.

Die Verhandlungen über eine Feuerpause zwischen Israel und der Hamas kommen nur schleppend voran. Ohne die vollständige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln durch Hamas ist eine dauerhafte Waffenruhe kaum realisierbar. Weder die UNO noch multilaterale Organisationen oder einzelne Staaten können derzeit eine Lösung erzwingen. Die diplomatischen Bemühungen – auch seitens der Schweiz – werden jedoch mit Nachdruck weitergeführt.

Der Bundesrat richtet folgende drei Forderungen an beide Konfliktparteien:

  • Humanitärer Zugang hat höchste Priorität
    Humanitäre Hilfe muss unverzüglich, ungehindert und in ausreichendem Umfang geleistet werden – im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Bei der Einhaltung der humanitären Hilfe besteht kein Ermessensspielraum: Die Verpflichtung, die aus dem Völkerrecht folgt, gilt für beide Konfliktparteien. Als Besatzungsmacht trägt Israel gemäss den Genfer Konventionen eine besondere Verantwortung zum Schutz der Zivilbevölkerung.
  • Unverzügliche Waffenruhe und Freilassung der Geiseln
    Ein sofortiger Waffenstillstand ist unerlässlich. Der Bundesrat fordert zudem die umgehende und bedingungslose Freilassung aller von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Gewalt löst keine Konflikte – sie verlängert das Leid und verhindert Friedensperspektiven.
  • Verstärkung der diplomatischen Bemühungen
    Die Schweiz ruft alle beteiligten Parteien nachdrücklich dazu auf, sich ernsthaft und konstruktiv für eine erfolgreiche Lösung durch diplomatische Mittel einzusetzen. Sie selbst engagiert sich aktiv auf internationaler Ebene für eine politische Lösung des Konflikts. Zu diesem Zweck übernimmt die Schweiz Verantwortung, unter anderem im Rahmen der Globalen Allianz zur Umsetzung der Zweistaatenlösung und beteiligt sich an den Vorbereitungen für die bevorstehende UNO-Konferenz zum Nahen Osten im Juni in New York und an der der Vorsteher des EDA voraussichtlich teilnehmen wird. Die Globale Allianz, die 2024 gegründet wurde und von Saudi-Arabien, der EU und Norwegen koordiniert wird, vereint über 90 Staaten und internationale Organisationen. Die Schweiz hat auch an der letzten Sitzung der Allianz im Mai in Rabat teilgenommen. Ziel dieser Bemühungen ist es, eine politische Perspektive zu eröffnen. Die Zwei-Staaten-Lösung bleibt – mangels realistischer Alternativen – der einzig gangbare Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden, im Einklang mit dem Völkerrecht.

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Letzte Aktualisierung 23.04.2025

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