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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
In Gaza sind 2,3 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen, darunter 1,7 Millionen Binnenvertriebene. Die Vereinten Nationen warnen vor einer unmittelbaren Hungersnot. Der neue Nothilfeaufruf der UNRWA für Gaza, der am 24. April 2024 veröffentlicht wurde, beläuft sich auf rund eine Milliarde Franken. Der Bundesrat anerkennt diese Notlage. Der Schweizer Beitrag von 10 Millionen Franken an die UNRWA wird auf Gaza beschränkt und dient der Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse: Ernährung, Wasser, Unterbringung, medizinische Grundversorgung und Logistik.
Gemäss Parlamentsentscheid vom Dezember 2023 werden die Aussenpolitischen Kommissionen zu diesem Beitrag konsultiert. Er ergänzt die Hilfszahlungen von 56,2 Millionen Franken, die der Bundesrat am 24. April 2024 für die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten genehmigt hat. Die Aussenpolitischen Kommissionen wurden dazu bereits konsultiert. In der zweiten Hälfte 2024 wird über die nächste finanzielle Unterstützung entschieden.
Der heutige Bundesratsbeschluss berücksichtigt die Schlussfolgerungen des Berichts der unabhängigen Expertengruppe unter der Leitung der ehemaligen französischen Aussenministerin Catherine Colonna. Der Bericht, der vom Generalsekretär der UNO in Auftrag gegeben und am 22. April 2024 veröffentlicht wurde, hatte zum Ziel, die Neutralität der UNRWA zu untersuchen. Er stellt einerseits fest, dass die Organisation über solide Aufsichtsmechanismen verfügt, und gibt andererseits 50 Empfehlungen ab, um die Neutralität der Organisation weiter zu stärken, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Unterrichtsmaterialien und Nutzung der Einrichtungen.
Verschiedene Geberstaaten hatten ihre Beiträge an die UNRWA im Januar 2024 aufgrund der Anschuldigungen gegenüber der Organisation sistiert. Die Beitragszahlungen wurden von vielen Gebern zwischenzeitlich wieder aufgenommen. Hinzu kamen neue Beitragszahler (siehe Anhang).
Der Bundesrat fordert weiterhin einen humanitären Waffenstillstand, den ungehinderten Zugang für Nothilfe nach Gaza, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln.
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Kommunikation EDA
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kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten