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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Wegen den geltenden restriktiven Registrierungsvoraussetzungen ist es gegenwärtig nur eingeschränkt möglich, Schiffe unter Schweizer Flagge zu registrieren. Die gewerblich genutzte Schweizer Hochseeflotte ist allein im Verlauf der letzten Jahre um rund 75 Prozent geschrumpft.
Gleichstellung mit anderen Unternehmen
Um die Einflaggung von Schiffen und Jachten zu erleichtern, werden die Voraussetzungen für die Registrierung gelockert und den für Unternehmen geltenden üblichen Bestimmungen des Obligationenrechts angepasst. Konkret betrifft dies die bestehenden Auflagen betreffend Nationalität der Eigentümer, der wirtschaftlich Berechtigten sowie der Verwaltung und Geschäftsführung. Zudem werden die Verordnungsbestimmungen dahingehend angepasst, dass Schifffahrtsunternehmen, gleich wie andere Unternehmen, ohne entsprechende Auflagen mehrheitlich fremdfinanziert werden können.
Anpassung an internationale Praxis bei Jachten
Die Schweiz trägt der sich verändernden Praxis im internationalen Flaggenwesen und der Entwicklung in Richtung grösserer Schiffe beziehungsweise Jachten Rechnung.
Neu können auch juristische Personen nicht gewerbsmässig genutzte Schiffe unter eigenem Namen ins Schweizerische Jachtregister eintragen. Bisher war dies ausschliesslich natürlichen Personen und Vereinen vorbehalten.
Die Jachtenverordnung wird zudem so angepasst, dass ein Flaggenschein in Zukunft fünf statt wie bisher drei Jahre gültig ist. Ein Flaggenschein ist notwendig, damit eine Jacht die Schweizer Flagge führen darf.
Nebst den Anpassungen der Seeschifffahrtsverordnung und der Jachtenverordnung wird mit einer Anpassung der Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren die Gebührenerhebung durch eine Pauschalierung vereinfacht. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie sind Teil der in der maritimen Strategie des Bundesrates vorgesehenen Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung. Im nächsten Schritt sind Anpassungen des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge sowie weitere, weniger dringliche Verordnungsanpassungen vorgesehen.
Adresse für Rückfragen:
für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten