Medienmitteilung, 16.08.2021

Die Schweiz ist besorgt über die gravierende Sicherheitslage in Afghanistan. Aufgrund der Ereignisse in den letzten Tagen hat das EDA das Kooperationsbüro der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) vorübergehend geschlossen und sein Schweizer Personal aus Kabul ausfliegen lassen. Am 16. August 2021 landeten die drei verbliebenen Mitarbeitenden in Doha. Sie werden baldmöglichst in die Schweiz weiterreisen. Drei weitere Mitarbeitende hatten Kabul bereits früher verlassen. Für das Lokalpersonal wird eine Lösung gesucht, damit auch die lokalen Angestellten des EDA und ihre engsten Familienangehörigen Afghanistan verlassen können.

Am vergangenen Freitagabend hatte EDA-Staatssekretärin Livia Leu an einer Medienkonferenz darüber informiert, dass drei der sechs Schweizer Mitarbeitenden des DEZA-Kooperationsbüros in Kabul das Land verlassen hätten. Am Wochenende reisten nun auch die verbliebenen drei versetzbaren Mitarbeitenden aus Afghanistan aus. Sie wurden in das Evakuationsdispositiv der deutschen Botschaft integriert und zusammen mit weiterem internationalem Personal am Sonntag mit einer US-Militärmaschine nach Doha ausgeflogen, wo sie in den frühen Morgenstunden des 16. August 2021 gelandet sind. Sie werden so bald wie möglich in die Schweiz zurückkehren.

Schweiz will Internationale Zusammenarbeit fortsetzen

Am Sonntagvormittag hatte die DEZA auch ihr Kooperationsbüro vorübergehend geschlossen, da unter den aktuellen Umständen das Büro sein Mandat nicht ausüben kann. Wann die DEZA ihre Arbeit vor Ort wieder aufnimmt, ist offen. Es gebe viele Bedürfnisse in und um Afghanistan, sagte DEZA-Direktorin Patricia Danzi. Die DEZA prüft, wie sie diesen Bedürfnissen mit lokalen und internationalen Partnern nachkommen kann. Die laufenden und künftigen Programme werden entsprechend angepasst. «Wir werden unser Engagement für Afghanistan auch in Zukunft aufrechterhalten», so Patricia Danzi, am letzten Freitag vor den Medien.

Das Lokalpersonal ist noch vor Ort

Die 38 Lokalangestellten des Kooperationsbüros haben das Land noch nicht verlassen können. Gemeinsam mit dem EJPD und externen Partnern arbeitet das EDA intensiv an Lösungen für das Lokalpersonal und deren engste Familienangehörige. Die rund 230 Personen erhalten ein humanitäres Visum für die Schweiz, wie Mario Gattiker, Direktor des Staatssekretariates für Migration, am Freitag vor den Medien erklärte. Die in die Schweiz zu überführenden Personen werden dem Resettlement-Kontingent angerechnet und erhalten nach ihrer Einreise Asyl. Der Bundesrat hat im Mai 2019 beschlossen, für Resettlement-Flüchtlinge alle zwei Jahre ein Kontingent von 1500–2000 Personen festzulegen. Nach ihrer Ankunft in der Schweiz werden die 230 Personen in einem ersten Schritt auf die verschiedenen Bundesasylzentren verteilt und dort betreut.
Die afghanischen Mitarbeitenden des Kooperationsbüros könnten von den Taliban als westliche Kollaborateure angesehen werden und sind deshalb an Leib und Leben gefährdet. Die aktuelle Situation in Kabul, namentlich am Flughafen der afghanischen Hauptstadt, macht die Ausreise des Lokalpersonals aber schwierig. Das EDA steht dazu mit seinen Mitarbeitenden vor Ort in ständigem Kontakt.

 
Ausserdem ist die Schweizer Botschaft in Pakistan, die konsularisch für Afghanistan zuständig ist, mit Schweizer Staatsangehörigen in Kontakt, die sich in Afghanistan aufhalten. 26 Schweizerinnen und Schweizer sind bei der Botschaft in Islamabad gemeldet. Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe zur Ausreise benötigen, sollten sich umgehend an die Schweizer Botschaft in Islamabad wenden (islamabad@eda.admin.ch, Tel.: +92 300 856 4052).

Schweiz ist besorgt über die Lage in Afghanistan

Die Schweiz ist besorgt über die gravierende Sicherheitslage in Afghanistan. Das hohe Gewaltniveau trägt massgeblich zum Leiden der afghanischen Bevölkerung bei und erhöht die Zahl der Vertriebenen, die auf der Suche nach Sicherheit und Schutz sind. Die Schweiz verurteilt die mutmasslichen Verstösse gegen das Völkerrecht, einschliesslich mutmassliche Völkerrechtsverbrechen, und ruft alle involvierten Akteure mit Nachdruck dazu auf, sich an das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu halten. Insbesondere die Rechte von Minderheiten und von Frauen und Mädchen sind zu gewährleisten. Afghanische und ausländische Bürgerinnen und Bürger, die ausreisen wollen, müssen dies frei und ungehindert tun können; Strassen, Flughäfen und Grenzübergänge müssen dafür offen bleiben. Insbesondere auch vom Flughafen Kabul muss eine sichere und diskriminierungsfreie Ausreise möglich sein.


Weiterführende Informationen

Pressekonferenz vom 13. August 2021 mit Staatssekretärin Livia Leu (EDA), Staatssekretär Mario Gattiker (Staatssekretariat für Migration) und Botschafterin Patricia Danzi (DEZA)
Reisehinweise des EDA
Reisehinweise kurz erklärt


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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