27.09.2019

Menschen sollen im 21. Jahrhundert nicht mit dem Tod bestraft werden, unter anderem für Verbrechen, die mit Drogen oder mit Terrorismus in Verbindung stehen. Dies sieht eine Resolution vor, die die Schweiz zusammen mit sieben weiteren Ländern im UNO-Menschenrechtsrat in Genf eingebracht hat. Im Rahmen der 42. Session, die am Freitag, 27. September 2019 zu Ende ging, beteiligte sie sich zudem an einer Resolution zur Stärkung der Übergangsjustiz.

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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