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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Der Bundesrat hat einen Beitrag von 9 Millionen Franken an vier humanitäre Organisationen beschlossen, die sich für die vom Konflikt betroffene Zivilbevölkerung im Besetzten Palästinensischen Gebiet einsetzen. Es handelt sich um das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Welternährungsprogramm (WFP), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie das Schweizerische Rote Kreuz und den Palästinensischen Roten Halbmond. Der Beitrag ist für ihre Aktivitäten im Gazastreifen und im Westjordanland, einschliesslich in Ostjerusalems, bestimmt. Für das Besetzte Palästinensische Gebiet wurden im Jahr 2025 bisher insgesamt 21 Millionen Franken an humanitären Mitteln bereitgestellt. Zusätzlich zu den 9 Millionen Franken wurden in diesem Jahr bereits 12 Millionen Franken an humanitäre Partnerorganisationen der Schweiz gezahlt, darunter das WFP, das IKRK und Schweizer NGO.
Unterstützung von UNRWA-Projekten ausserhalb des Besetzten Palästinensischen Gebiets und Stärkung der Unparteilichkeit der UNRWA
Die Projekte der UNRWA in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Schutz der Zivilbevölkerung sind für die 3,5 Millionen Palästina-Flüchtlinge in Jordanien, im Libanon und in Syrien von zentraler Bedeutung. Der vom Bundesrat beantragte Betrag von 10 Millionen Franken für das Jahr 2025 ist spezifisch für die Unterstützung der Aktivitäten der UNRWA in diesen drei Ländern bestimmt.
Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Gouvernanz und insbesondere die Unparteilichkeit der UNRWA verbessert werden müssen. Deshalb stellt er zusätzlich zu den Beiträgen anderer Geber eine Million Franken für die Umsetzung der Empfehlungen des Colonna-Berichts bereit. Der von der ehemaligen französischen Aussenministerin Catherine Colonna im Auftrag des UNO-Generalsekretärs verfasste Bericht wurde am 22. April 2024 veröffentlicht. Er enthält 50 Empfehlungen, zu deren vollständiger Umsetzung sich die UNRWA verpflichtet hat.
Wie vom Parlament im Dezember 2024 beschlossen, bedürfen Beiträge an die UNRWA einer Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) der eidgenössischen Räte. Der beantragte Beitrag von 11 Millionen Franken wird demnächst den APK unterbreitet.
Aufruf zu einer Rückkehr zur Waffenruhe und zu einem uneingeschränkten humanitären Zugang
Der Bundesrat ist äusserst besorgt über die humanitäre Tragödie im Gazastreifen, die sich durch den anhaltenden Mangel an humanitärem Zugang weiter verschärft. Israel ist verpflichtet, die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts einzuhalten, die ihm als Besatzungsmacht obliegen. Dazu gehört insbesondere die Anwendung der Genfer Konventionen, die Israel dazu verpflichten, die Versorgung der Bevölkerung und den unverzüglichen und ungehinderten Zugang der humanitären Hilfe zu allen Notleidenden sicherzustellen, und zwar unparteiisch und ohne Diskriminierung. Der Bundesrat ruft zu einem sofortigen und uneingeschränkten humanitären Zugang zum Gazastreifen, zur sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln sowie zur Rückkehr zur Waffenruhe auf. Er fordert alle Konfliktparteien auf, das Völkerrecht, einschliesslich des humanitären Völkerrechts, einzuhalten.
Genfer Konventionen und Zusatzprotokolle – Gemeinsamer Artikel 3 der Genfer Konventionen (1949): Grundsatz der unparteiischen Hilfeleistung. – Zusatzprotokoll I (1977), Artikel 70: Unparteiische humanitäre Hilfsaktionen ohne jede nachteilige Unterscheidung. – Zusatzprotokoll II (1977), Artikel 18: Unparteiische humanitäre Hilfe ohne jede nachteilige Unterscheidung.
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