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Medienmitteilungen
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Der Bundesrat nahm im Dezember 2024 den materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU mit Befriedigung zur Kenntnis und leitete die notwendigen Schritte für eine formelle Finalisierung der Texte (legal scrubbing und Übersetzung) ein. Die Abkommenstexte wurden heute in Bern in ihrer Originalfassung auf Englisch von den Chefunterhändlern der Schweiz und der EU, Patric Franzen und Richard Szostak sowie von den Schweizer Co-Verhandlungsführenden der betroffenen Bundesämter paraphiert. Die Paraphierung ist die Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (Paraphen). Damit bestätigen die Verhandlungsführenden, dass der Text den Verhandlungsergebnissen entspricht.
Bereits am 2. April 2025 paraphierten die Chefunterhändler der Schweiz und der EU in Brüssel das EU-Programmabkommen (EUPA). An seiner Sitzung vom 9. April 2025 hiess der Bundesrat das EUPA gut und ermächtigte Bundesrat Guy Parmelin, dieses Abkommen im November 2025 zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung wird eine rückwirkende Assoziierung der Schweiz per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme ermöglichen.
Der Bundesrat wird über die Gutheissung der heute paraphierten Abkommen und die Eröffnung der Vernehmlassung über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs vor dem Sommer entscheiden. Die Abkommen werden derzeit in die Amtssprachen des Bundes übersetzt. Der Bundesrat wird die Abkommen in der Originalfassung gemeinsam mit den Übersetzungen und den innenpolitischen Gesetzesmassnahmen als Teil der Vernehmlassungsdokumente veröffentlichen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesrates wird die Unterzeichnung der Abkommen voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erfolgen.
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