Medienmitteilung, 15.05.2025

Die Synergien zwischen der Schweizerischen Migrationsaussenpolitik und der internationalen Zusammenarbeit sollen noch besser genutzt werden. Dazu wird die interdepartementale Zusammenarbeit in der Schweizerischen Migrationsaussenpolitik weitergeführt und mit dem Einbezug des Bundesratsausschusses Migration und Integration auf strategischer Ebene verstärkt. Dies wird in der neuen Vereinbarung 2025-2028 festgelegt, die das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 15. Mai 2025 unterzeichnet haben. Sie setzen damit den Weg einer umfassenden und kohärenten Migrationsaussenpolitik konsequent fort.

Die weltweiten Fluchtbewegungen nehmen weiter zu. Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zählt rund 122 Millionen vertriebene Menschen, davon 68,3 Millionen Binnenvertriebene, 37,9 Millionen Flüchtlinge unter UN-Mandat sowie 8 Millionen Asylsuchende. Angesichts andauernder bewaffneter Konflikte in verschiedenen Weltregionen ist weiterhin von einem erheblichen Migrationsdruck auf Europa auszugehen. In diesem Kontext ist für die Schweiz eine ganzheitliche, gut koordinierte und effiziente Migrationsaussenpolitik zentral.

Ein ganzheitlicher Ansatz

Die interdepartemental koordinierte Migrationsaussenpolitik will die Interessen der Schweiz in diesem Bereich wahren. Sie hat namentlich direkte Auswirkungen auf die Rückkehrpolitik und schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Schweiz zu den vollzugstärksten Staaten Europas zählt. Darüber hinaus sind die Prävention irregulärer Migration und die Reduktion von Fluchtursachen eng mit einer langfristigen Verbesserung der Bedingungen in Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitstaaten verknüpft. Essentiell sind dabei die Förderung von stabilen Rahmenbedingungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Schutz von Menschen auf der Flucht und deren sozioökonomische Integration in diesen Staaten. Dazu tragen kurzfristig die humanitäre Hilfe und längerfristig die Friedens- und Menschenrechtspolitik sowie die Entwicklungszusammenarbeit des EDA und WBF bei. Das EJPD stärkt komplementär dazu Kapazitäten der Behörden von Partnerländern in den Bereichen Migrationssteuerung, Schutz von Migrantinnen und Vertriebenen, Integration, Reintegration und Rückkehr.

Weiterführung einer eingespielten Zusammenarbeit

Die interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit (IMZ-Struktur) wurde 2011 vom Bundesrat ins Leben gerufen. Sie hat sich seither als wirksames Instrument für die Sicherstellung der Kohärenz der schweizerischen Migrationsaussenpolitik bewährt. Denn die wichtigsten Fortschritte in der Migrationsaussenpolitik wurden durch interdepartemental abgestimmte Massnahmen erzielt. 2017 wurde zwischen dem EJPD und dem EDA eine erste Vereinbarung unterzeichnet, um die Grundsätze der Zusammenarbeit und Zuständigkeiten klar zu regeln. Die Zusammenarbeit in der IMZ-Struktur zwischen dem EJPD, dem EDA sowie dem WBF hat sich in den letzten Jahren intensiviert. Dazu hat insbesondere auch die gestärkte Verknüpfung von Migrationspolitik und internationaler Zusammenarbeit beigetragen. Die neue Zusammenarbeitsvereinbarung sieht mit dem Einbezug des bundesrätlichen Ausschusses für Migration und Integration eine Verstärkung der strategischen Ebene vor: Der IMZ-Vorsitz kann dem Bundesratsausschuss Anträge und Handlungsempfehlungen unterbreiten und nimmt von diesem Aufträge entgegen. Die Vereinbarung wurde am 15. Mai 2025 von Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des EJPD, Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, unterzeichnet. Sie gilt für vier Jahre.


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Letzte Aktualisierung 23.04.2025

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