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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Bereits Mitte April wurde den Mitgliedern des Sounding Boards der Projektorganisation «Beziehungen Schweiz-EU» Einsicht in die Vertragstexte gewährt, damit sie ihrer beratenden Funktion nachkommen können. Da diesem Gremium auch einzelne Mitglieder der Bundesversammlung angehören, wurde dies teilweise als Ungleichbehandlung wahrgenommen. Die Verwaltung hatte diesem Anliegen Rechnung getragen und den vertraulichen Zugang auf zwei Mitglieder pro Fraktion der Bundesversammlung erweitert.
Vertrauliche Einsichtnahme beim EDA
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die Abkommenstexte zu diesem Zeitpunkt offenzulegen. Angesichts des grossen parlamentarischen Interesses und der Tatsache, dass die rechtliche Prüfung der Abkommen (Legal Scrubbing) abgeschlossen ist, hat der Bundesrat nun entschieden, den Mitgliedern der Bundesversammlung auf Anfrage ab sofort Einsicht in die Entwürfe der Abkommen zu gewähren. Diese Einsichtnahme erfolgt auf einer vertraulichen Basis in einem Sitzungszimmer der Abteilung Europa im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Die Ratsmitglieder, die davon Gebrauch machen, unterstehen der Geheimhaltungspflicht gemäss Amtsgeheimnis.
Transparenter Informationsansatz seit Beginn
Der Bundesrat verfolgt seit Beginn des Prozesses zum Paket Schweiz–EU einen transparenten und schrittweisen Ansatz. Alle wichtigen Entscheide wurden konsequent und umfassend kommuniziert. Die Kantone waren als institutionelle Partner aktiv in die Verhandlungen eingebunden; zusammen mit den Sozialpartnern nahmen sie zudem im Rahmen des Sounding Boards an der Projektorganisation teil. Auch die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments wurden fortlaufend über die Arbeiten informiert.
Seit Dezember 2023 hat der Bundesrat sämtliche relevanten Dokumente veröffentlicht – darunter den Schlussbericht zu den Sondierungsgesprächen mit der EU, das Verhandlungsmandat sowie faktenbasierte Erläuterungen zu den einzelnen Abkommen. Mit der Eröffnung der Vernehmlassung vor der Sommerpause ist vorgesehen, die ausgehandelten Abkommen sowie die Umsetzungsgesetzgebung und Begleitmassnahmen in den drei Amtssprachen öffentlich zugänglich zu machen.
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation EDA Bundeshaus West 3003 Bern +41 58 460 55 55 kommunikation@eda.admin.ch