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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen

Der Bundesrat hatte am 10. Oktober 2018 beschlossen, dem Globalen Migrationspakt mit einigen Vorbehalten zuzustimmen, da die Schweiz dessen Empfehlungen in ihrer Migrationspolitik bereits umsetzt. Er hatte im Einklang mit dem Gesetz entschieden, das Parlament zu diesem Dossier anzuhören.
An seiner Sitzung vom 21. November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die Ablehnung der Motionen zu beantragen, mit denen das Parlament ihn aufgefordert hatte, ihm einen Bundesbeschluss vorzulegen, damit es über die Annahme bzw. die Ablehnung des Migrationspakts befinden kann. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser Entscheid unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der eidgenössischen Räte in seiner verfassungsmässigen Kompetenz liegt (Art. 184 Abs. 1 BV).
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Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten