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Medienmitteilungen
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Der Bundesrat nahm am Mittwoch Kenntnis von der Einigung zwischen den Anwälten des Ehemannes des Opfers und jenen der Schweizerischen Botschaft zur Regelung dieser Angelegenheit. Im Rahmen der Zivilklage war eine Entschädigung von 10 Millionen Dollar gefordert worden.
Beim Fahrer, der ab März 2009 für die Botschaft tätig war, handelt es sich um einen ehemaligen Bediensteten von Hannibal Gaddafi. Das EDA hatte dem Mann aus Sicherheitsgründen Zuflucht in der Botschaft in Washington gewährt, nachdem er sich wegen Misshandlung durch das Ehepaar Gaddafi in Genf beklagt hatte.
Er ist seit Anfang 2015 nicht mehr bei der Botschaft angestellt, das EDA hat seinen Arbeitsvertrag per Ende 2014 aufgelöst. Bei Anstellungsbeginn war vereinbart worden, dass er die Stelle bei der Botschaft verlässt, sobald sich seine Lage normalisiert hat.
Adresse für Rückfragen:
Information EDA
Tel. 058 462 31 53
info@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten