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Medienmitteilungen
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Das EDA verfolgt die Entwicklungen in Ost-Jerusalem und die drohende Zerstörung von Häusern im Quartier al-Bustan im Bezirk Silwan mit Besorgnis.
Das EDA erinnert daran, dass es einer Besatzungsmacht untersagt ist, im besetzten Gebiet Güter zu zerstören. Eine solche Zerstörung verstösst gegen das humanitäre Völkerrecht und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats, insbesondere gegen die Resolution 476 (1980). Ost-Jerusalem ist integraler Bestandteil des besetzten palästinensischen Gebiets, und es besteht keine militärische Notwendigkeit für die Zerstörung dieser Häuser. Israel ist aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen.
Eine Zerstörung von palästinensischen Häusern in diesem sensiblen Teil Ost-Jerusalems würde die territoriale Kontinuität des Westjordanlandes gefährden und eine umfassende und dauerhafte Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts zusätzlich erschweren.
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