Schwellenwerte und Voraussetzungen für freihändige Vergaben
Neben dem rechtlichen Rahmen für die Auftragsvergabe informiert das EDA über Schwellenwerte und über die verschiedenen Publikationsplattformen. Zudem zeigt das EDA die Voraussetzungen für freihändige Vergaben auf.
Schwellenwerte der drei Verfahrenstypen: Ausschreibung, Einladung und freihändig
Bei einem Ausschreibungsverfahren publiziert das EDA den Auftrag auf der Plattform simap.ch. Alle interessierten und geeigneten Anbieter können eine Offerte einreichen. Das EDA evaluiert die Offerten anhand der vordefinierten und publizierten Kriterien. Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag, welcher auf SIMAP, der elektronischen Ausschreibungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, publiziert wird.
Bei einem Einladungsverfahren wählt das EDA Anbieter aus, welche es zur Offertstellung einlädt. Dabei holt das EDA – wenn möglich – mindestens drei Offerten ein. Das EDA evaluiert die Offerten und vergibt den Auftrag an das vorteilhafteste Angebot.
Beim freihändigen Verfahren vergibt das EDA den Auftrag direkt an einen Anbieter. Bei der vorgängigen Prüfung des Angebots beachtet das EDA das Gebot des effizienten und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel.