Schweiz und EU regeln Zusammenarbeit während der Ratifikationsphase des Pakets

Medienmitteilung, 23.06.2025

Am 24. Juni 2025 werden Bundesrat Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maroš Šefčovič in Brüssel eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Sie regelt die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) für den Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz-EU. Zuvor, am 13. Juni 2025, hat der Bundesrat die Abkommen, Protokolle und Erklärungen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU gutgeheissen und die Vernehmlassung eröffnet.

In den Verhandlungen haben die Schweiz und die EU Massnahmen vereinbart, die darauf abzielen, ihre Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie Forschung, Gesundheit der Bevölkerung und Stabilität der Stromnetze bereits in den nächsten Phasen des Prozesses, insbesondere der Ratifizierungsphase, zu verbessern.

Für die Zeitspanne ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets haben sie den Umfang ihrer Zusammenarbeit und Partnerschaft festgelegt und in einem Dokument abgefasst. Diese gemeinsame Erklärung, die Teil der Vernehmlassungsunterlagen ist, werden EDA-Vorsteher Ignazio Cassis und EU-Kommissar Maroš Ševčovič am 24. Juni 2025 in Brüssel unterzeichnen.

Die gemeinsame Erklärung regelt namentlich folgende Punkte:

  • Ausbau des Umfangs der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU.
  • Vollständige Aktivierung der Übergangsregelung im Bereich Forschung und Innovation rückwirkend ab 1. Januar 2025. Damit haben Forschende und Innovatoren in der Schweiz Zugang zu Ausschreibungen der Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe und beantragen die Fördermittel direkt bei der EU.
  • Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Betriebs der Stromnetze.
  • Zusammenarbeit beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, insbesondere durch die technische Beteiligung der Schweiz an den Gesundheitssicherheitsinstrumenten der EU.
  • Verlängerung der Übergangsmassnahmen, die der Schweiz die Teilnahme an der Eisenbahnagentur der EU über 2025 hinaus ermöglichen.
  • Fortsetzung des Dialogs über die Finanzmarktregulierung, der am 4. Juli 2024 nach einem Unterbruch wieder aufgenommen worden ist.
  • Enge Kooperation nach Treu und Glauben, um das reibungslose Funktionieren der bestehenden Binnenmarktabkommen sicherzustellen. Diskussion insbesondere über die Umsetzung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA).
  • Beide Seiten unterstützen den erfolgreichen Abschluss des Ratifikationsprozesses und festigen gleichzeitig ihre bilateralen Beziehungen.

Nächste Schritte

Abgesehen vom Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an Programmen der Union (u.a. Horizon Europe), dessen Unterzeichnung im November 2025 stattfinden soll, werden die restlichen Abkommen, Protokolle und Erklärungen Schweiz-EU voraussichtlich im ersten Quartal 2026 unterzeichnet. Voraussichtlich ebenfalls im ersten Quartal des kommenden Jahres wird der Bundesrat die Botschaft zum Paket Schweiz-EU zuhanden des Parlaments verabschieden.


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