Öffentliches Beschaffungswesen

Helm eines Bauarbeiters
Das Abkommen legt Kriterien fest, gemäss derer gewisse Beschaffungen international öffentlich ausgeschrieben werden müssen. © Wyss

Das Abkommen von 1999 über das öffentliche Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) weitet den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen aus.

Unternehmen aus den beiden Vertragsparteien erhalten so Zugang zu zusätzlichen Beschaffungsmärkten. Angesichts der erheblichen Ausgaben der öffentlichen Hand in der EU wie auch in der Schweiz schafft diese zusätzliche Liberalisierung Chancen für die Exportindustrie sowie für den Dienstleistungssektor.

Chronologie

2002

  • Inkrafttreten des Abkommens (01.06.2002)

2000 

  • Genehmigung des Abkommens im Rahmen der Abstimmung zu den Bilateralen I durch das Volk (mit 67,2% Ja-Stimmen) (21.05.2000)

1999

  • Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen I) (21.06.1999)

Stand November 2019