Inkrafttreten der Änderung des Gaststaatgesetzes per 1. November 2022

Medienmitteilung, 23.09.2022

Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Gaststaatgesetzes (GSG) per 1. November 2022 in Kraft zu setzen. Die Revision steht im Einklang mit der vom Bundesrat verfolgten Gaststaatpolitik der Schweiz. Mit der Änderung soll der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Bereich der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden.

Nach der Zustimmung der Bundesversammlung zur Änderung des GSG im Juni 2022 hat der Bundesrat beschlossen, das Inkrafttreten auf den 1. November 2022 festzulegen. Dank dieser Teilrevision kann das IKRK alle seine Angestellten weiterhin bei derselben Vorsorgeeinrichtung, der Pensionskasse des IKRK, versichern. Die Sonderregelung ist durch die Rolle und die Besonderheit des IKRK sowie durch seine historische Verbindung mit der Schweiz gerechtfertigt.

Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen und als Gastgeberin internationaler Konferenzen. Die Gaststaatpolitik des Bundesrates stärkt die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und erlaubt es ihr, internationalen Akteuren optimale Niederlassungs- und Arbeitsbedingungen zu gewähren. Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 ist ein Instrument dieser Politik.


Weiterführende Informationen

Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes
Änderung des Gaststaatgesetzes vom 17. Juni 2022


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