Nach der Zustimmung der Bundesversammlung zur Änderung des GSG im Juni 2022 hat der Bundesrat beschlossen, das Inkrafttreten auf den 1. November 2022 festzulegen. Dank dieser Teilrevision kann das IKRK alle seine Angestellten weiterhin bei derselben Vorsorgeeinrichtung, der Pensionskasse des IKRK, versichern. Die Sonderregelung ist durch die Rolle und die Besonderheit des IKRK sowie durch seine historische Verbindung mit der Schweiz gerechtfertigt.
Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen und als Gastgeberin internationaler Konferenzen. Die Gaststaatpolitik des Bundesrates stärkt die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und erlaubt es ihr, internationalen Akteuren optimale Niederlassungs- und Arbeitsbedingungen zu gewähren. Das Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 ist ein Instrument dieser Politik.
Weiterführende Informationen
Botschaft zur Änderung des Gaststaatgesetzes
Änderung des Gaststaatgesetzes vom 17. Juni 2022
Adresse für Rückfragen:
für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten