Die Schweiz hat die EU-12 Staaten seit 2007 mit einem Beitrag von insgesamt 1,257 Milliarden Franken unterstützt. So konnten 249 Projekte und thematische Fonds umgesetzt werden. In der Bilanz zum Abschluss der Länderprogramme in der EU-12 ziehen das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA Bilanz: Konnte der Beitrag den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU wirksam unterstützen?
Eindrückliche Resultate
Das Schweizer Engagement hat sichtbare Resultate erzielt:
Im Umweltbereich entlasten Investitionen in die Energieeffizienz und erneuerbare Energien die Atmosphäre um jährlich rund 100‘000 Tonnen CO2.
Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs wurde gesteigert und 130‘000 Tonnen Asbest fachgerecht entsorgt.
Projekte zur Förderung des Wirtschaftswachstums schufen mehr als 8’000 Stellen.
128 Forschungspartnerschaften zwischen der Schweiz und den EU-12 Staaten kamen zustande und dadurch konnten 30 neue Patente angemeldet werden.
Über 100'000 Roma erhielten einen besseren Zugang zu Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erhielten mobile Einsatzgruppen an der Schengen-Aussengrenze rund 100 Spezialfahrzeuge.
Zur Stärkung der Zivilgesellschaft unterstützte die Schweiz mehr als 900 Projekte von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz und Gesundheit.
Zukunft des Erweiterungsbeitrags
Mit dem Erweiterungsbeitrag unterstützt die Schweiz den Abbau von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der EU und beteiligt sich damit solidarisch an den Kosten der EU-Erweiterung. Mit dem Erweiterungsbeitrag festigt die Schweiz nicht nur die bilateralen Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten, sondern auch zur gesamten EU. Der Erweiterungsbeitrag ist Teil der Schweizer Europapolitik und stärkt das Ansehen der Schweiz im Ausland.
Am 3. Dezember 2019 hat das Parlament die Rahmenkredite für einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten bewilligt. Das Parlament stösst sich jedoch an der Diskriminierung der Schweiz durch die EU im Fall der Börsenäquivalenz. Daher hat das Parlament auch entschieden, dass Verpflichtungen auf der Grundlage dieser Rahmenkredite nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt. Das bedeutet: vor der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen mit den Partnerländern zur Umsetzung des zweiten Beitrags muss beurteilt werden, ob eine diskriminierende Massnahme der EU vorliegt. Falls ja, wird der Bundesrat diese Abkommen nicht unterzeichnen.