Das Abkommen zwischen der Schweiz und Europol, der EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie Terrorismus. Es erleichtert den sicheren und raschen Austausch von strategischen und operativen Informationen sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Analyse. Durch das Abkommen können die Schweizer Behörden mit Europol Expertenwissen austauschen, an Ausbildungsaktivitäten teilnehmen und sich bei konkreten Ermittlungen gegenseitig beraten und unterstützen.
Europol
Europol unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung aller Formen von schwerer und organisierter internationaler Kriminalität, Cyberkriminalität und Terrorismus. Die EU-Agentur mit Sitz in Den Haag erleichtert durch den Austausch, die Speicherung und die Analyse polizeilicher Daten die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Europol stellt nicht nur operative und strategische Analysen, Berichte sowie Fachwissen bereit, sondern leistet auch technischen Support für Ermittlungen und Einsätze.
Die Zusammenarbeit der Schweiz und Europol
Die Schweiz und Europol haben ein Kooperationsabkommen abgeschlossen, welches seit 2006 in Kraft ist und in Fällen von schwerer Kriminalität verschiedene Zusammenarbeitsformen ermöglicht. Zudem berechtigt es die Schweiz, ein Verbindungsbüro beim Europol-Sitz in Den Haag einzurichten, in welchem zurzeit vier Polizeiattachés von fedpol und ein Attaché des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stationiert sind.
Die Polizeikooperation mit der EU-Agentur Europol ergänzt die Zusammenarbeit der Schweiz mit den EU-Mitgliedsstaaten sowie die globale Kooperation im Rahmen von INTERPOL über den INTERPOL-Kanal. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol betrifft die ursprünglichen acht Deliktbereiche Terrorismus, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Menschenhandel, Menschenschmuggel (Schlepperwesen), illegaler Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldfälschung und Fälschung sonstiger Zahlungsmittel sowie Geldwäscherei, sofern diese mit den vorgenannten Delikten in Zusammenhang steht. Seit Anfang 2008 wurden weitere Bereiche in das Abkommen aufgenommen, darunter Tötungen, illegaler Organhandel, Entführungen und Geiselnahmen, organisierter Raub, Produktpiraterie, illegaler Waffenhandel und Korruption.
Das Abkommen beinhaltet zahlreiche Vorschriften für einen wirkungsvollen Datenschutz. Dadurch wird die Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre sichergestellt. Am 1. Mai 2017 trat die neue Rechtsgrundlage von Europol (Europol-Verordnung) in Kraft, welche weitere Deliktsbereiche umfasst (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität). Das so erweiterte Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol wurde vom Bundesrat beschlossen und ist am 1. Oktober 2018 in Kraft getreten.
Am 28. Juni 2022 ist die erneuerte Europol-Verordnung (Verordnung [EU] 2022/991) in Kraft getreten. Sie versetzt Europol in die Lage, die EU-Mitgliedstaaten noch besser bei der Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität zu unterstützen, indem sie Europol bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen, in Forschung und Innovation und in der Zusammenarbeit mit privaten Partnern und Drittstaaten zusätzliche Kompetenzen erteilt. Die Revision zeitigte keine direkten Rechtswirkungen auf das Abkommen Schweiz-Europol.
Ermittlungserfolge dank internationaler Zusammenarbeit
Angesichts der zunehmenden Mobilität und Vernetzung, die sich auch kriminelle Akteure zu Nutzen machen, ist die internationale Zusammenarbeit für die Polizeibehörden unerlässlich. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol können regelmässig Ermittlungserfolge erzielt werden. Der Informationsaustausch nimmt stetig zu. So belief sich der SIENA-Meldungsaustausch der Schweiz 2023 auf insgesamt 30'194 Meldungen, vor allem in den Bereichen des Menschenhandels und -schmuggels, des illegalen Drogenhandels, der Cyberkriminalität, des Betrugs sowie anderer Formen von schwerer Kriminalität und Terrorismus. Dies entspricht einer Zunahme von 11 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg unterstreicht, wie bedeutend die Kooperation mit und über Europol für die Schweiz ist, und dass die Schweiz als verlässlicher Partner wahrgenommen wird. Im Bereich der Analyse, einer Kernkompetenz von Europol, beteiligt sich die Schweiz aktiv an den meisten Austauschplattformen – beispielsweise zu Themen wie Menschenhandel, Kinderpornografie, illegale Immigration, Cyberkriminalität, Zahlungskartenbetrug, Netzwerke der organisierten Kriminalität oder Terrorismus.
Seit 2011 arbeitet die Schweiz zudem mit Eurojust, der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, zusammen. Das Abkommen mit Eurojust ergänzt dasjenige mit Europol und baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität konsequent aus.
Chronologie
2018
- Zweite Ausweitung des Anwendungsbereichs (1. Oktober)
2008
- Erste Ausweitung des Anwendungsbereichs (1. Januar)
2006
- Inkrafttreten des Abkommens (1. März)
2005
- Genehmigung durch das Parlament (7. Oktober)
2004
- Unterzeichnung des Abkommens (24. September)
Abkommen
Abkommenstexte
Abkommen vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt (mit Anhängen)
Umsetzungsgesetzgebung
Europol: Bundesamt für Polizei fedpol