Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt, dass eingezogene PEP-Gelder zugunsten der geschädigten Bevölkerung im Ausland zurückerstattet werden und sie nicht wieder in den Korruptionskreislauf gelangen. Entsprechend handelte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in neun Fällen mit ausländischen Staaten Rückerstattungsmodalitäten aus. In drei weiteren Fällen laufen die Verhandlungen noch. Die Modalitäten legen die Programme von öffentlichem Interesse fest, die aus den zurückerstatteten Geldern finanziert werden sollen. Zudem sehen sie ein Monitoring vor, mit dem die Verwendung dieser Gelder überwacht wird.
In ihrem Postulat 19.3414 «Neue Bestimmungen zur Betreuung der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte» vom 4. April 2019 stellt die APK-S fest, dass die Gesetzgebung die Verhandlung von Rückerstattungsmodalitäten nur dann ausdrücklich vorsieht, wenn die Einziehung in Anwendung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (SRVG) erfolgte. Sie beaufragte den Bundesrat zu prüfen, ob die Gesetzgebung ergänzt werden könnte, damit das EDA mit der Betreuung der Rückerstattung von PEP-Geldern, die im Rahmen von Rechtshilfe- oder Strafverfahren eingezogen wurden, beauftragt werden kann.
Die Schweiz sollte rechtliche Grundlagen schaffen
Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass eine Kodifizierung der Praxis und eine Klärung des rechtlichen Rahmens im Hinblick auf Rechtssicherheit und Transparenz wünschenswert wären. Er beauftragte daher das EDA, ihm einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu unterbreiten. Diese sollte es dem Bundesrat ermöglichen, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Rückerstattung illegaler PEP-Gelder mit Modalitäten im Interesse der Schweiz liegt. Dieser Mechanismus würde bei allen Verfahren zur Einziehung von Vermögenswerten – verwaltungsrechtliche Verfahren (SRVG), Rechtshilfe- oder Strafverfahren – angewandt. Zudem würde er die aktuelle Praxis widerspiegeln.
Wenn PEP ihre öffentliche Funktion zur eigenen Bereicherung missbrauchen, unterschlagen sie Gelder, die eigentlich der Bevölkerung des ausländischen Staates zustehen würden. Deshalb ist es wichtig, dass die Schweiz eine solide rechtliche Grundlage schafft, um die eingezogenen PEP-Gelder zurückzuerstatten und sicherzustellen, dass sie der geschädigten Bevölkerung zugutekommen.
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