Laut dem BPS sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Die zuständige Stelle für die Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des Eidgenössischen (EDA. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 111 Tätigkeiten aus unterschiedlichen Tätigkeitskategorien gemeldet. Die SEPS führte 2024 ein Prüfverfahren durch, ein Verbot wurde keines ausgesprochen. Private Sicherheitsdienstleistungen, die zu einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten, wurden 2024 keine festgestellt. Solche Aktivitäten sind gemäss Artikel 8 und 9 BPS verboten.
Stärkung der Kooperation auf nationaler und internationaler Ebene
Die Zunahme der internationalen Spannungen im Jahr 2024 hat eine verstärkte Aufrüstung zur Folge und begünstigt den Einfluss nichtstaatlicher Akteure wie privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (Private Military and Security Companies, PMSC). Die SEPS verfolgt diese Aktivitäten in ihrer Funktion als Kompetenzzentrum des Bundes für privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen laufend und setzt sich auf internationaler Ebene für eine Weiterentwicklung der Standards für die Regulierung und eine Förderung des Austausches zwischen Regulierungsbehörden im Rahmen des Montreux Dokuments ein.
Auf nationaler Ebene lag 2024 ein Schwerpunkt der Aktivitäten auf dem Abschluss des Berichts zur Wirksamkeit der 2021 revidierten Verordnung, cüber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS) drei Jahre nach deren Inkrafttreten. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe gelangte bei der Überprüfung zum Schluss, dass die Revision der Verordnung ihre Wirksamkeit bewiesen hat.
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