Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.
Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.
Die Zahlung kann mit Kredit- oder Debitkarte (Master- oder Visa-Karte) erfolgen. Die Bezahlung mit Bargeld ist ebenfalls möglich. Bei Barzahlung bringen Sie bitte den genauen Betrag mit (Banknoten über 50 EUR werden nicht akzeptiert).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.