Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Familiennachzug:
Familiennachzug (PDF, 2 Seiten, 231.1 kB, Deutsch)
Studium in der Schweiz
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden:
- Personen, die ihre Dienstleistungen ausserhalb des schwarzen Zauns der Schweizerischen Botschaft anbieten, stehen in keiner Beziehung zum Personal der Botschaft.
- Die Botschaft arbeitet mit keiner Agentur zusammen.
- Das Personal der Botschaft hat keinen Kontakt zu den Agenturen ausserhalb des Gebäudes.
- Die Botschaft gibt die nötigen Formulare kostenlos ab.
- Die Botschaft erteilt Informationen kostenlos.
- Die Botschaft empfiehlt Ihnen keine bestimmte Versicherungsgesellschaft.
- keinen Antrag ohne vorgängige Terminvereinbarung entgegennimmt
- ausschliesslich vollständige Unterlagen akzeptiert
- keine Informationen per Telefon oder per E-Mail zu pendenten Anträgen erteilt
- zusätzliche Dokumente zu verlangen
- einen Antrag auf Entscheid oder Genehmigung an die Behörden in der Schweiz weiterzugeben;
- die Gesuchstellenden zu einem Gespräch aufzubieten; und
- diese Informationen ohne Vorankündigung zu ändern.
Warnung vor Agenturen:
Bitte beachten Sie, dass die Schweizerische Botschaft:
sich das Recht vorbehält: