Gültig am:
Publiziert am: 18.03.2025

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden. Weiterhin gültig: Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Das Eskalationsrisiko in der gesamten Region hält weiterhin an.


Reisehinweise für Israel

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken). 

Nach 13 Monaten Konflikt zwischen der libanesischen Hisbollah und Israel ist seit dem 27. November 2024 ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und dem Libanon in Kraft. Die Situation bleibt dennoch angespannt.

Es bestehen grosse Spannungen im Westjordanland, inklusive Ostjerusalem; diese können unvermittelt weiter zunehmen.

Der Konflikt im Gazastreifen zwischen Israel und der Hamas kann unvermittelt wieder in bewaffnete Auseinandersetzungen im Gazastreifen sowie den Beschuss Israels, auch durch Drittparteien, umschlagen.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss. Es kann weiterhin zu vereinzelten Angriffen mit Raketen und Drohnen durch verschiedene Akteure kommen. Das Eskalationsrisiko in der gesamten Region hält weiterhin an.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Gewaltakten wie Anschläge und Einzelangriffe mit Fahrzeugen oder Waffen. Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Als besonders gefährdet gelten öffentliche Verkehrsmittel, Bushaltestellen, Checkpoints, Strassencafés, Einkaufszentren, stark besuchte Orte und generell grosse Menschenansammlungen.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Lageentwicklung im Land sowie in der ganzen Region.
  • Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen möglich sind. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden; Home Front Command www.oref.org.il/en (der Link funktioniert nur in Israel).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westjerusalem 
Infolge der angespannten Situation ist in Westjerusalem grösste Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen Person begleiten zu lassen.

Ostjerusalem (inklusive Altstadt)
Es besteht das Risiko von Gewaltakten. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen und Konfrontationen mit den Sicherheitskräften. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten.
Beachten Sie auch die restlichen Informationen und Empfehlungen der Reisehinweise für das 
Besetzte Palästinensische Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem).

Israelische Gebiete entlang des Westjordanlands
In unmittelbarer Nähe der Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland kommt es immer wieder zu teils heftigen Auseinandersetzungen und Anschlägen. Lassen Sie äusserste Vorsicht walten.

Von Reisen ins Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.

Grenzgebiet zum Libanon
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Libanon wird abgeraten.

Die Spannungen im israelisch-libanesischen Grenzgebiet sind weiterhin hoch. Seit dem 7. Oktober 2023 kam es während 13 Monaten täglich zu Schlagabtauschen und Grenzzwischenfällen mit Feuergefechten sowie Raketenbeschuss. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Feindseligkeiten wieder aufflammen.

Besetzte syrische Golanhöhen
Von Reisen in die Nähe der von der UNO überwachten entmilitarisierten Zone (gemäss dem Entflechtungsabkommen von 1974 zwischen Israel und Syrien) wird abgeraten.

Seit dem Fall des Langzeitherrschers Bashar al-Assad führen israelische Streitkräfte gezielte Operationen aus den besetzen Golanhöhen sowie aus der entmilitarisierten Zone auf syrisches Territorium durch.

Grenzgebiet zum Sinai (Ägypten)
Wegen der unsicheren Lage wird von Reisen in die Grenzregion zu Ägypten entlang der Landstrasse Nr. 10 abgeraten. Die Stadt Eilat wird vereinzelt von Raketen und anderen Flugkörpern beschossen.

Minenfelder
Es gibt noch Minenfelder in den Grenzregionen und auf den durch Israel besetzten Golanhöhen. Sie sind von Absperrungen umgeben und durch Schilder gekennzeichnet. Halten Sie sich deshalb im Golan sowie entlang der Grenze zu Jordanien, Ägypten und Libanon strikt an die markierten Wege.

Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Information unter Maritime Risiken und Piraterie.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Einige wenige Strassen sind gebührenpflichtig.
Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, vor allem in und um Jerusalem. Die Verletzung religiöser Empfindungen kann strafrechtliche Folgen haben. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Im Süden Israels (im Negev) sind vor allem im Winter plötzliche und heftige Regenfälle möglich. Sie führen zu unerwarteten Strassenüberschwemmungen und lassen in den Wadis der Wüstentäler reissende Sturzbäche entstehen.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Die meisten Krankenhäuser verlangen in der Regel Vorschusszahlungen von Personen, die nicht in Israel wohnhaft sind.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Es sind nur wenige Grenzübergänge zu Ägypten und Jordanien geöffnet. Die Betriebszeiten können kurzfristig ändern. Die Botschaften der betroffenen Länder und die Grenzposten geben Auskunft über die Öffnungszeiten.
Airports and Border Terminals in Israel

ETA-IL – Wichtige Information
Ab dem 1. Januar 2025 müssen ausländische Staatsangehörige, die nach Israel reisen, vor Antritt ihrer Reise im Besitz einer ETA-IL-Genehmigung oder eines gültigen Visums sein. Für weitergehende Informationen konsultieren Sie diese Website oder wenden sich an das Service Center der israelischen Immigrationsbehörden eta@piba.gov.il.

Die israelischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau und können im Zweifelsfall die Einreise verweigern. Schweizer Staatsangehörige, welche auch eine libanesische, syrische, irakische oder iranische Staatsangehörigkeit haben, unterstehen einer Visapflicht. Auch für Personen palästinensischer Herkunft gelten spezielle Bedingungen.
Schweizer Staatsangehörige arabischer oder iranischer Abstammung müssen mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen.
Erkundigen Sie sich über die genauen Einreisebestimmungen, besonders wenn Sie planen, auch das Besetzte Palästinensische Gebiet zu besuchen.

Sie sind verpflichtet, sich in Israel jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon). An Checkpoints ist immer der Originalpass vorzuweisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Home Front Command: Emergency Preparations and Emergencies
(ausschliesslich in Israel zugänglich)
Home Front Command: Proper Conduct under Missile or Rocket fire

Zollvorschriften Israel: Customs Guide for Tourists

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Israel

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, Regeln zur Einreise etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.