Sie wollen die Schweiz verlassen und sich im Ausland niederlassen oder haben es bereits getan. Was geschieht mit Ihrem Fahrzeugausweis und Ihren Nummernschildern? Dürfen Sie im Ausland mit einem Schweizer Führerausweis fahren und wie lange? Dürfen Sie in der Schweiz mit einem ausländischen Führerausweis fahren? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf diese Fragen.
Führerausweis und Fahrzeug
Umtausch von Führerscheinen und Fahrzeugausweisen
Der aktive Verkehrsteilnehmer muss innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland bei der zuständigen Führerscheinstelle den schweizerischen Führerschein oder Fahrzeugschein in einen deutschen umschreiben lassen. Dazu ist keine Beglaubigung der Schweizer Dokumente notwendig. Für weitere Details und verbindliche Auskünfte sind die deutschen Behörden zuständig.
Nutzung von in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeugen in Deutschland
Nachstehend finden Sie ein Merkblatt "Darf ich mein Schweizer Auto in Deutschland anderen überlassen?
Darf ich ein Schweizer Auto in Deutschland verleihen? (PDF, 1 Seite, 43.5 kB, Deutsch)
Vorbehalt: die im Merkblatt publizierten Informationen sind ohne Gewähr. Die Schweizer Vertretungen lehnen jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Bundesfinanzdirektion
Links
Umtausch des Schweizer Führerausweises nach der Wohnsitznahme im Ausland
Übersetzung eines Schweizer Führerausweises in Form einer Bescheinigung
Verlust eines Schweizer Führerausweises – Wohnsitz im Ausland
Fahrzeugausweis und Nummernschilder
Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz mit ausländischem Führerausweis
Einführen und Ausführen eines Fahrzeugs
Führen eines Motorfahrzeugs mit einem Schweizer Führerausweis bei Touristenaufenthalten im Ausland
Verlust des Schweizer Führerausweises bei Touristenaufenthalten im Ausland
Schweizerische Bundesverwaltung (de)
Vereinigung der Strassenverkehrsämter