Das Rahmenabkommen hält im Wesentlichen die Ziele des Beitrags, dessen Umfang, sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung fest. Mit der Unterzeichnung des Abkommens bewilligt die Schweiz formal Projektideen, die zuvor von Kroatien vorgeschlagen und mit der Schweiz diskutiert worden sind. Die kroatischen Partner werden nun die Projektideen weiter ausarbeiten. Bis spätestens am 31.05.2017 muss die Schweiz alle Projekte in Kroatien definitiv genehmigen.
Reintegration von Minenopfern
Mehrere Projekte in den Bereichen Wasserversorgung sowie Abwassersammlung und -aufbereitung sollen unterstützt werden. Beide Länder streben zudem eine Zusammenarbeit in der Forschung und Berufsbildung an. Wie in anderen Partnerländern sind ausserdem ein Fonds für Nichtregierungsorganisationen (NGO-Fonds) und ein Partnerschaftsfonds zur Stärkung der Zivilgesellschaft geplant. Ausserdem will die Schweiz Kroatien bei der Minenräumung in kriegsversehrten Regionen und insbesondere bei der Reintegration von Minenopfern in die Gesellschaft unterstützen.
Am 1.07.2013 trat Kroatien als 28. Mitgliedsstaat der EU bei. Die Schweiz hat beschlossen, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU einen autonomen Beitrag in der Höhe von 45 Millionen CHF zur Finanzierung verschiedener bilateraler Kooperationsprojekte in Kroatien zu leisten. Mit dem Erweiterungsbeitrag festigt die Schweiz ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Kroatien.
Rechtliche Verankerung im Bundesgesetz
Durch den Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei. Seit 2007 finanziert die Schweiz mit einer Milliarde CHF Projekte und Programme zugunsten der zehn im Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten. Die 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien werden mit zusätzlichen 257 Millionen CHF unterstützt. Rechtliche Grundlage des Erweiterungsbeitrags ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 26.11.2006 angenommen worden ist. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat das Parlament den Rahmenkredit für Kroatien bewilligt.