Kroatien: Unterzeichnung des bilateralen Rahmenabkommens

Artikel, 30.06.2015

Am 30.06.2015 unterzeichneten die Schweiz und Kroatien das bilaterale Rahmenabkommen.  Das Abkommen regelt die Umsetzung des Schweizer Erweiterungsbeitrags von 45 Millionen CHF an Kroatien. Die Projekte zielen darauf ab, in Kroatien die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu verringern.

Botschafter Estermann und der kroatische Vize-Premieministerpräsident nach der Unterzeichnung
Botschafter Stefan Estermann und der Stv. Premierminister und Minister für Regionalentwicklung und EU-Fonds, Branko Grčić. ©

 

Das Rahmenabkommen hält im Wesentlichen die Ziele des Beitrags, dessen Umfang, sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung fest. Mit der Unterzeichnung des Abkommens bewilligt die Schweiz formal Projektideen, die zuvor von Kroatien vorgeschlagen und mit der Schweiz diskutiert worden sind. Die kroatischen Partner werden nun die Projektideen weiter ausarbeiten. Bis spätestens am 31.05.2017 muss die Schweiz alle Projekte in Kroatien definitiv genehmigen.

 

Reintegration von Minenopfern

Mehrere Projekte in den Bereichen Wasserversorgung sowie Abwassersammlung und -aufbereitung sollen unterstützt werden. Beide Länder streben zudem eine Zusammenarbeit in der Forschung und Berufsbildung an. Wie in anderen Partnerländern sind ausserdem ein Fonds für Nichtregierungsorganisationen (NGO-Fonds) und ein Partnerschaftsfonds zur Stärkung der Zivilgesellschaft geplant. Ausserdem will die Schweiz Kroatien bei der Minenräumung in kriegsversehrten Regionen und insbesondere bei der Reintegration von Minenopfern in die Gesellschaft unterstützen. 

Am 1.07.2013 trat Kroatien als 28. Mitgliedsstaat der EU bei. Die Schweiz hat beschlossen, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU einen autonomen Beitrag in der Höhe von 45 Millionen CHF zur Finanzierung verschiedener bilateraler Kooperationsprojekte in Kroatien zu leisten. Mit dem Erweiterungsbeitrag festigt die Schweiz ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Kroatien.

 

Rechtliche Verankerung im Bundesgesetz

Durch den Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei. Seit 2007 finanziert die Schweiz mit einer Milliarde CHF Projekte und Programme zugunsten der zehn im Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten. Die 2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien werden mit zusätzlichen 257 Millionen CHF unterstützt. Rechtliche Grundlage des Erweiterungsbeitrags ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 26.11.2006 angenommen worden ist. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat das Parlament den Rahmenkredit für Kroatien bewilligt.

Eckwerte zu Kroatien

Auf einer anderthalbmal so grossen Fläche wie der Schweiz leben in Kroatien rund 4,25 Millionen Menschen. Die Disparitäten innerhalb des Landes sind sehr ausgeprägt: So gibt es in Kroatien wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwischen der Hauptstadt Zagreb und touristisch geprägten Küstenregionen einerseits und den übrigen strukturschwachen und teilweise noch immer kriegsversehrten Regionen andererseits. Kroatiens Wirtschaft wuchs nach dem Unabhängigkeitskrieg (1991–1995) stetig, bis sie aufgrund der internationalen Wirtschaftskrise 2009 einen massiven Einbruch erlitt. Seither befindet sich Kroatiens Wirtschaft in der Rezession. Das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf liegt in Kroatien bei rund 62% des EU-weiten Durchschnitts. Die seit 2008 stark ansteigende Arbeitslosenquote liegt Ende 2014 bei 17%, rund die Hälfte der Jugendlichen unter 25 Jahren ist ohne Arbeit.